Vorläufiges, offizielles Wahlergebnis 2026

Die Betriebsratswahl 2026 ist zu Ende, die vollständige Auszählung der Stimmen und die Sitzverteilung der beiden Listen wurde durch den Wahlvorstand bestätigt und offiziell bekannt gegeben:

Die Wahlbeteiligung in Fürth lag bei 55,15% (385 abgegebene Stimmen (358 gültige) bei 698 Wahlberechtigten); die insgesamt 15 zu vergebenden Sitze des neu gewählten Gremiums verteilen sich wie folgt:


Liste1: IGM erhält 9 Sitze (3 Frauen, 6 Männer)
Liste2: partner@Atos erhält 6 Sitze (4 Frauen, 2 Männer)

partner@Atos hat mit eurer Unterstützung seinen Anteil von 36,8% auf nunmehr 43,01% steigern können, ein weiteres Plus von 6,21% im Vergleich zur letzten Wahl! Natürlich erwarten und fordern wir eine dem entsprechende Berücksichtigung im Gremium, in den GBRen und auch in den einzelnen Ausschüssen.

Vielen, vielen Dank für eure tolle Unterstützung und für euer Vertrauen in uns für die kommenden vier Jahre!

Realismus und Verantwortung

Unternehmen verändern sich – gerade in einer dynamischen Branche wie der IT.

Unsere Überzeugung ist: Ein Betriebsrat hilft niemandem, wenn er Probleme schönredet. Genauso wenig hilft es, Veränderungen grundsätzlich abzulehnen.

Unser Ansatz ist ein anderer: Entwicklungen realistisch einordnen und dafür sorgen, dass Veränderungen fair gestaltet werden und Perspektiven für die Beschäftigten entstehen.

Dafür steht partner@Atos.

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Wer wir sind und warum wir antreten

In drei Wochen findet bei Atos in Fürth die nächsten Betriebsratswahlen statt.

Als Liste partner@Atos treten wir an, weil wir überzeugt sind: Gute Betriebsratsarbeit braucht vor allem eines – Kolleginnen und Kollegen, die den Arbeitsalltag im Unternehmen kennen und die Anliegen der Beschäftigten ernst nehmen.

Wir stehen für einen pragmatischen Ansatz: Probleme offen ansprechen, Entwicklungen realistisch bewerten und gemeinsam Lösungen finden.

Hier auf unserer Internetseite stellen wir euch unserestellen wir euch unsere Themen, Aktivitäten sowie unsere Kandidatinnen und Kandidaten (passwortgeschützt) für die BR-Wahl 2026 vor.

Ein Betriebsrat für den Alltag der Kolleginnen und Kollegen

Betriebsratsarbeit besteht nicht nur aus großen Themen oder strategischen Diskussionen.

Oft sind es ganz konkrete Fragen aus dem Arbeitsalltag, mit denen Kolleginnen und Kollegen Unterstützung suchen: Projektbelastung, Veränderungen im Unternehmen oder persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.

Als Liste partner@Atos stehen wir für eine Interessenvertretung, die erreichbar ist und zuhört. Viele Themen lassen sich am besten im direkten Gespräch klären.

Wenn euch etwas beschäftigt, sprecht uns an – wir nehmen eure Anliegen ernst.

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Zukunft sichern durch Qualifizierung

Technologien wie Cloud, Cybersecurity oder Künstliche Intelligenz verändern unsere Branche bereits heute spürbar. Viele Rollen entwickeln sich weiter, neue Fähigkeiten werden wichtiger.

Für uns ist deshalb klar: Qualifizierung spielt eine zentrale Rolle für die Zukunft der Beschäftigten. Programme und Budgets für Weiterbildung sind eine wichtige Grundlage – entscheidend ist aber auch, dass diese Möglichkeiten aktiv genutzt werden können.

Unser Ziel als von partner@Atos ist ein Betriebsrat, der sich dafür einsetzt, dass Qualifizierung und berufliche Entwicklung im Unternehmen konsequent unterstützt werden.

Denn eines gilt mehr denn je: Qualifizierung heute ist der beste Schutz für die Arbeitsplätze von morgen.

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BAG-Urteil: Standard-Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen sind unwirksam

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem wegweisenden Urteil Millionen Arbeitnehmern den Rücken gestärkt und standardisierte Freistellungsklauseln für unwirksam erklärt. Bisher war es üblich, dass Arbeitgeber Beschäftigte nach einer Kündigung ohne konkreten Grund sofort von der Arbeit freistellen konnten. Dies führte oft zu Nachteilen für Arbeitnehmer, wie dem Verlust des Dienstwagens oder dem Abbruch wichtiger Kundenbeziehungen. Laut den Richtern benachteiligen solche pauschalen Formulierungen die Angestellten unangemessen. Grundsätzlich überwiegt das Interesse des Beschäftigten, bis zum Vertragsende weiterzuarbeiten, das Freistellungsinteresse des Unternehmens.

Ein Arbeitgeber muss nun im Einzelfall belegen, warum eine Freistellung zwingend erforderlich ist, etwa zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Im verhandelten Fall klagte ein Gebietsleiter gegen den sofortigen Entzug seines Firmenwagens nach einer Eigenkündigung. Er forderte für die Zeit der Freistellung eine monatliche Entschädigung von 510 Euro für den Nutzungsausfall. Das BAG bestätigte zwar die Unwirksamkeit der Klausel, verwies den Fall jedoch zur Detailprüfung an die Vorinstanz zurück. Dennoch verbessert das Urteil die Verhandlungsposition von Arbeitnehmern bei Trennungen massiv. Unternehmen sind nun gefordert, ihre Standard-Arbeitsverträge und Trennungsprozesse rechtlich abzusichern.

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Sachbezogene Interessenvertretung – Warum der Fokus auf den eigenen Standort entscheidend ist

In der täglichen Betriebsratsarbeit zählt für uns vor allem eines: Die unmittelbare Nähe zum Arbeitsplatz und den Menschen vor Ort. Wir bei partner@Atos sind überzeugt, dass eine moderne Arbeitnehmervertretung konsequent auf das Wohl des eigenen Standorts setzen muss, statt überregionalen politischen Vorgaben zu folgen.

Was uns auszeichnet:

Neutralität & Transparenz: Unsere Unterstützung gilt jeder Kolleginn und jedem Kollegen – ganz ohne Verpflichtungen gegenüber äußeren Verbänden. Wir kommunizieren ungefiltert, direkt und auf kurzen Entscheidungswegen.

Pragmatismus & lokale Wurzeln: Wir entwickeln Lösungen, die exakt auf unsere spezifische wirtschaftliche Lage zugeschnitten sind. Ein ehrlicher Dialog mit dem Arbeitgeber ist für uns die Basis für nachhaltige Erfolge.

Echte Nähe zur Belegschaft: Als Teil des Teams kennen wir die täglichen Herausforderungen aus eigenem Erleben. Wir handeln als authentische Brückenbauer, wobei der Mensch und seine Bedürfnisse immer im Mittelpunkt stehen.

Professionalität auf Augenhöhe: Wir erwerben unsere Fachkompetenz gezielt und sachbezogen, um die Interessen der Belegschaft mit Sachkenntnis zu vertreten und den Betriebsfrieden zu stärken.

Unser Fazit: Eine starke Interessenvertretung braucht keinen ideologischen Überbau, sondern Detailkenntnis und Verlässlichkeit vor Ort. Wir setzen auf Sachverstand statt auf externe Machtpolitik, um das Beste für unseren Standort herauszuholen.

Deine Stimme für echte Mitgestaltung: Gestalte die Zukunft unseres Betriebs aktiv mit! Wähle eine Liste, die dich und deine tägliche Arbeit in den Mittelpunkt stellt – ehrlich, direkt und ohne Verpflichtungen nach außen.

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Realität verstehen und Lösungen finden

Die IT-Branche verändert sich schneller als je zuvor. Neue Technologien, neue Wettbewerber und neue Geschäftsmodelle prägen unseren Arbeitsalltag.

Gerade in solchen Zeiten braucht es eine Interessenvertretung, die nicht nur zuhört, sondern auch versteht, wie sich unser Geschäft entwickelt. Denn nur wenn man die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kennt, lassen sich Lösungen entwickeln, die sowohl für die Beschäftigten als auch für das Unternehmen tragfähig sind.

Als Liste partner@Atos stehen wir deshalb für einen pragmatischen Ansatz: Probleme offen ansprechen, Entwicklungen realistisch bewerten und gemeinsam nach Lösungen suchen.

Welche Themen beschäftigen euch aktuell besonders im Arbeitsalltag?

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Das Weisungsrecht und die Grenzen der Mitbestimmung

Das Weisungsrecht (Direktionsrecht) erlaubt es Arbeitgebern, Details zu Arbeitsinhalt, Ort und Zeit festzulegen. Doch dieses Recht ist keine Einbahnstraße, da der Betriebsrat bei kollektiven Regelungen entscheidend mitredet. Das Betriebsverfassungsgesetz setzt hier die klaren Grenzen für die einseitige Machtausübung.

1. Die soziale Mitbestimmung (§ 87 BetrVG) Besonders wichtig ist § 87 BetrVG, der die erzwingbare Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten regelt.

  • Arbeitszeit & Überstunden: Will der Chef Überstunden anordnen oder Pausenzeiten ändern, benötigt er zwingend die Zustimmung.
  • Ordnung im Betrieb: Gleiches gilt für allgemeine Verhaltensregeln wie Rauchverbote oder Kleidungsvorschriften.
  • Technische Überwachung: Auch bei der Einführung von Software, die das Verhalten überwachen kann, darf der Arbeitgeber nicht allein entscheiden.

2. Personelle Einzelmaßnahmen (§ 99 BetrVG) Sogar die Versetzung eines Mitarbeiters an einen anderen Ort erfordert oft die vorherige Zustimmung des Betriebsrats.

  • Versetzungsschutz: Eine Änderung des Aufgabenbereichs über einen Monat hinaus ist zustimmungspflichtig.
  • Rechtliche Folge: Ohne die nötige Einigung sind solche Weisungen rechtlich unwirksam und müssen vom Personal nicht befolgt werden.

3. Schutz und Rechtsfolgen Der Betriebsrat kann in Fällen fehlender Beteiligung sogar einen gerichtlichen Unterlassungsanspruch geltend machen.

  • Willkürschutz: Ziel dieser Regelungen ist der Schutz der Belegschaft vor willkürlichen Entscheidungen der Geschäftsführung.
  • Interessenausgleich: Letztlich schafft die Mitbestimmung einen fairen Ausgleich zwischen betrieblichen Interessen und Arbeitnehmerrechten.

4. Fazit für die Praxis Ein professionelles Miteinander erfordert daher meist den Abschluss einer Betriebsvereinbarung. So wird das Weisungsrecht durch demokratische Kontrolle ergänzt und rechtssicher gestaltet.

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