Eine Hochzeit gilt zwar als private Angelegenheit, ist jedoch für den Arbeitgeber eine wichtige Information. Eine direkte gesetzliche Meldepflicht für die Ehe an sich existiert im Arbeitsrecht zwar nicht. Relevant wird die Heirat allerdings sofort bei der Entgeltabrechnung des Angestellten. Nach der Eheschließung erfolgt automatisch eine Einstufung in die Steuerklasse IV. Das deutsche Steuersystem unterscheidet bei den Klassen gezielt zwischen Alleinstehenden und verheirateten Personen. Daher muss der Chef über die neue Lebenssituation informiert werden, um das Gehalt korrekt abzurechnen. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn sich durch die Heirat der Nachname ändert. Ein angenommener neuer Name darf im Berufsumfeld nicht einfach verschwiegen werden. Im rechtlichen Kontext besitzt ab dem Zeitpunkt der Eheschließung ausschließlich der neue Name Gültigkeit. Wer im geschäftlichen E-Mail-Verkehr weiterhin mit dem alten Geburtsnamen signiert, handelt laut Rechtsexperten ordnungswidrig. Unter bestimmten Umständen kann ein solches Verhalten sogar als Straftat gewertet werden.
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