Bei einer betriebsbedingten Kündigung stellen sich Arbeitnehmer besonders häufig die Frage nach der Höhe der zustehenden Abfindung. Die weitverbreitete Faustformel von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr führt in der Praxis jedoch oft in die Irre. Es existiert im deutschen Arbeitsrecht nämlich keine feste gesetzliche Regelung für die Summe. Der wesentliche Grund für stark variierende Abfindungen liegt im hohen rechtlichen Risiko für den Arbeitgeber. Eine betriebsbedingte Kündigung ist anspruchsvoll und scheitert vor Gericht schon an kleinen Formalien oder Fehlern bei der Sozialauswahl. Häufig sind die betrieblichen Gründe zudem nur vorgeschoben, was das Prozessrisiko für Unternehmen zusätzlich steigert. Verliert der Arbeitgeber ein langes Kündigungsschutzverfahren, drohen ihm immense Nachzahlungen des Gehalts sowie die Pflicht zur Weiterbeschäftigung. Um dieses finanzielle Risiko zu meiden, zahlen Firmen oft freiwillig deutlich höhere Summen. Gerade bei kurzen Beschäftigungszeiten von unter einem Jahr sind daher oft drei bis fünf Monatsgehälter realistisch. Bei langjährigen Mitarbeitern relativiert sich dieser Faktor hingegen wieder, um wirtschaftlich untragbare Summen zu verhindern. Auch bestehende Sozialpläne bilden bei Verhandlungen vor Gericht meist nur die unterste Grenze ab.
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