Wachsender Frust über lieblose Kündigungen im Job

Die Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt verschärft sich spürbar, was zu einer Zunahme der Entlassungen in den vergangenen zwei Jahren führt. Laut dem aktuellen Kündigungsreport 2026 erlebten fast ein Drittel der Beschäftigten in den letzten fünf Jahren eine berufliche Trennung. Fast die Hälfte all dieser arbeitgeberseitigen Kündigungen entfiel dabei konzentriert auf die Jahre 2024 und 2025. Als Hauptursache nennen die Betriebe meist betriebsbedingte Gründe, gefolgt von allgemeinem Stellenabbau und strategischen Neuausrichtungen. Auffällig ist zudem die rasant wachsende Bedeutung von Künstlicher Intelligenz, durch die immer mehr Arbeitsplätze schlicht überflüssig werden. Besonders stark von der Entlassungswelle betroffen sind aktuell kleine und mittlere Unternehmen. Neben dem Jobverlust an sich sorgt vor allem die Art und Weise der Trennung für erhebliche Frustration bei den Gekündigten. Viele Kündigungsgespräche werden von den Führungskräften extrem kurz, unpersönlich und oft rein digital abgewickelt. Mehr als jeder fünfte Betroffene erhält die Nachricht sogar ausschließlich auf dem schriftlichen Postweg. Ein Großteil der Angestellten kritisiert deshalb einen akuten Mangel an Respekt, Empathie und Wertschätzung in diesen entscheidenden Gesprächen. Zudem beklagen viele Befragte, dass sie die Kündigungsgründe nicht nachvollziehen können oder gar keine Erklärung erhalten.

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Das Aus für das Einwurfeinschreiben bei Kündigungen

Für Personalabteilungen galt das Einwurfeinschreiben jahrzehntelang als sicherer Nachweis für den rechtzeitigen Zugang wichtiger Dokumente. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Mai 2026 hat dieser Gewissheit nun ein Ende gesetzt. Bisher reichte der Auslieferungsbeleg der Deutschen Post aus, um vor Gericht einen sogenannten Anscheinsbeweis für die Zustellung zu erbringen. Das Gericht begründet die Kehrtwende mit dem modernisierten, rein digitalen Zustellverfahren der Post. Da der Postbote mittlerweile auf einem Display unterschreibt und keine genaue Adresse oder Uhrzeit mehr erfasst werden, fehlt der unmittelbare Bezug zum tatsächlichen Einwurf. Der digitale Beleg taugt im Streitfall daher nicht mehr als verlässlicher Nachweis. Diese Rechtsänderung birgt für Arbeitgeber erhebliche wirtschaftliche Risiken. Kann der Zugang einer Kündigung im Prozess nicht bewiesen werden, gilt die Kündigung als unwirksam. Dem betroffenen Arbeitnehmer drohen in der Folge hohe Nachzahlungen des Arbeitslohns für mehrere Monate. Um Rechtssicherheit zu erlangen, müssen Unternehmen ihre Zustellpraxis umgehend anpassen. Als sicherste Alternative empfiehlt sich die persönliche Übergabe des Schreibens direkt im Betrieb gegen eine Empfangsquittung. Befindet sich der Angestellte im Krankenstand, bietet sich stattdessen die Nutzung einer dokumentierten Botenzustellung an. Der Bote muss dabei den genauen Inhalt des Briefes kennen, den Einwurf selbst protokollieren und idealerweise ein Foto des Briefkastens machen.

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Neue Abmahnrisiken durch Social Media, Homeoffice und KI-Tools

Die zunehmende Digitalisierung des Arbeitsalltags bringt neue arbeitsrechtliche Konflikte und Abmahnungsrisiken mit sich. Eine Abmahnung dient als förmliche Rüge eines Arbeitgebers für konkrete Pflichtverletzungen und ist meist die Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Für eine rechtliche Wirksamkeit muss das Fehlverhalten exakt beschrieben und eine deutliche Warnung vor Konsequenzen ausgesprochen werden. Im Bereich Social Media drohen rechtliche Folgen, sobald private Posts oder Kommentare einen Bezug zum Job aufweisen. Das betrifft vor allem Beleidigungen gegen Kollegen oder die Preisgabe von internen Geschäftsgeheimnissen. Im Homeoffice gelten alle arbeitsvertraglichen Pflichten unverändert weiter. Verstöße gegen Arbeitszeiten, mangelnde Erreichbarkeit sowie Missachtungen des Datenschutzes können hier schnell sanktioniert werden. Beim Einsatz von KI-Tools wie ChatGPT besteht das Risiko, unbemerkt vertrauliche Firmendaten in externe Systeme einzugeben. Auch die ungeprüfte Übernahme fehlerhafter KI-Inhalte stellt eine abmahnfähige Pflichtverletzung dar. Beschäftigte sollten daher stets bestehende interne Richtlinien und Guidelines beachten. Erhaltene Abmahnungen erweisen sich in der Praxis aufgrund ungenauer Vorwürfe oder falscher Tatsachen häufig als fehlerhaft. Betroffene Arbeitnehmer sollten die Vorwürfe umgehend dokumentieren und gegebenenfalls eine Gegendarstellung einreichen. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich eine unberechtigte Rüge komplett aus der Personalakte entfernen. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung schafft Klarheit und sichert die eigene Ausgangsposition.

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Die Probleme bei der Leistungsmessung im Büro

In wirtschaftlichen Krisenzeiten führen viele Unternehmen wieder verstärkt Performance-Management-Systeme zur Bewertung ihrer Angestellten ein. Das Ziel dieser Systeme ist es, Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen individuell zu beurteilen, zu belohnen oder zu bestrafen. Am anschaulichen Beispiel von buddelnden Kaninchen lässt sich jedoch zeigen, wie schwer eine faire Definition von Leistung ist. Es stellt sich sofort die Frage, ob man das reine Arbeitsvolumen oder eher die Qualität des Ergebnisses messen sollte. Neben der reinen individuellen Leistung existiert in Gruppen zudem die oft wichtigere Kontextleistung, wie etwa das Warnen vor Gefahren oder das Sichern des Teamfriedens. Ein weiteres Problem ist die Sympathie, da zutraulichere Individuen bei einer Bewertung meist unbewusst bevorzugt werden. Aus psychologischer Sicht droht zudem der sogenannte Korrumpierungseffekt, welcher die Leistung senkt, wenn innere Motivation durch äußere Anreize ersetzt wird. Da sich gesetzte Belohnungen schnell abnutzen, müssen Arbeitgeber zudem immer größere Anreize schaffen. Individuelle Bonuszahlungen bergen außerdem die Gefahr, dass die Kooperation innerhalb des gesamten Teams massiv leidet. Wissenschaftliche Studien belegen folglich, dass die messbare Wirksamkeit solcher Kontrollsysteme in modernen Organisationen gegen null geht. Am Ende steht der Verdacht, dass diese Systeme in Krisen oft nur aus Machtgründen eingeführt werden, um Führungsstärke zu demonstrieren.

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Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs: Arbeitgeber trägt die Beweislast

Vorsätzlicher Arbeitszeitbetrug kann eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen, da er das Vertrauen im Arbeitsverhältnis schwer beschädigt. Allerdings steht und fällt eine solche Kündigung mit der konkreten Beweislage. Ein bloßer Verdacht reicht für eine rechtswirksame Entlassung nicht aus.

Das Arbeitsgericht Berlin erklärte die Kündigung einer Pressesprecherin der Partei Die Linke für unwirksam (Az. 60 Ca 12322/25). Die Mitarbeiterin hatte vereinbart, während ihres Erholungsurlaubs Vorbereitungsarbeiten für eine Veranstaltung zu leisten. Sie trug in das elektronische Zeiterfassungssystem für einen bestimmten Tag acht Arbeitsstunden ein, obwohl sie an diesem Tag unstreitig nicht in diesem Umfang gearbeitet hatte. Der Arbeitgeber wertete dies als vorsätzliche Täuschung und sprach die fristlose sowie hilfsweise die ordentliche Kündigung aus. Das Gericht sah darin jedoch keine nachweisbare, schwerwiegende Pflichtverletzung.

Nach Ansicht der Richter erlaubte die Absprache eine freie Einteilung der Arbeitszeit während der Urlaubswoche. Die Eintragung an einem bestimmten Tag bedeutete demnach nicht zwingend, dass die Stunden exakt an diesem Datum geleistet werden mussten. Da der Arbeitgeber nicht beweisen konnte, dass die Angestellte insgesamt weniger gearbeitet hatte, scheiterten beide Kündigungen. Unklare Sonderabsprachen bei flexiblen Arbeitszeitmodellen gehen rechtlich zulasten des Arbeitgebers. Arbeitnehmer sollten abweichende Arbeitszeiten dennoch stets genau dokumentieren und Sonderregelungen vorab schriftlich festhalten. Nach einer Kündigung wegen angeblichen Arbeitszeitbetrugs läuft eine dreiwöchige Frist für die Kündigungsschutzklage.

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Informationspflicht bei einer Heirat im Job

Eine Hochzeit gilt zwar als private Angelegenheit, ist jedoch für den Arbeitgeber eine wichtige Information. Eine direkte gesetzliche Meldepflicht für die Ehe an sich existiert im Arbeitsrecht zwar nicht. Relevant wird die Heirat allerdings sofort bei der Entgeltabrechnung des Angestellten. Nach der Eheschließung erfolgt automatisch eine Einstufung in die Steuerklasse IV. Das deutsche Steuersystem unterscheidet bei den Klassen gezielt zwischen Alleinstehenden und verheirateten Personen. Daher muss der Chef über die neue Lebenssituation informiert werden, um das Gehalt korrekt abzurechnen. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn sich durch die Heirat der Nachname ändert. Ein angenommener neuer Name darf im Berufsumfeld nicht einfach verschwiegen werden. Im rechtlichen Kontext besitzt ab dem Zeitpunkt der Eheschließung ausschließlich der neue Name Gültigkeit. Wer im geschäftlichen E-Mail-Verkehr weiterhin mit dem alten Geburtsnamen signiert, handelt laut Rechtsexperten ordnungswidrig. Unter bestimmten Umständen kann ein solches Verhalten sogar als Straftat gewertet werden.

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KI-Infrastruktur treibt den Hardware-Markt auf Rekordkurs!

Die immense Nachfrage nach KI-Chips verschiebt den Branchenfokus massiv in Richtung Rechenzentren. Weil Spitzenkomponenten immer teurer werden, hebt Marktführer NVIDIA die Preise an. Die Board-Preise für die kommenden Flaggschiffe der GPU Serie RTX 5090 steigen um rund 300 Euro. Gleichzeitig bleiben selbst ältere Beschleuniger-Hardware extrem wertvoll und knapp.

Herausforderer AMD profitiert ebenfalls stark und erobert enorme Marktanteile im Server-CPU-Sektor. Mit Rekord-Umsätzen im Rücken treibt AMD bereits die Entwicklung der neuen Zen-7-Architektur voran. Neben reiner Rechenpower rückt auch die hardwarebasierte Enterprise-Sicherheit in den Fokus. Fortinet integriert dafür Echtzeit-Schutz direkt in NVIDIAs neue Blackwell-Plattformen.

Geopolitisch passen sich die globalen Lieferketten rasant an. Chinesische Giganten wie Alibaba und Tencent forcieren die Massenproduktion eigener KI-Chips. Parallel verdoppelt Arm seine Bestellungen für AGI-fähige Prozessoren auf zwei Milliarden Euro. Die Branche steht vor dem Spagat zwischen explodierenden Fertigungskosten und dem unaufhaltbaren KI-Hunger.

Merkt Ihr die allgemein steigenden Hardware-Preise auch bereits in Eurem Firmen Umfeld?

Homeoffice oder Büro?

Ein Bürotag kostet im Schnitt rund 30 Euro – Homeoffice dagegen etwa 10 Euro. Die aktuellen Zahlen zeigen deutlich, dass die Diskussion um die Rückkehr ins Büro längst nicht mehr nur eine kulturelle Frage ist, sondern auch eine wirtschaftliche.

Für viele Beschäftigte bedeutet mehr Präsenz vor allem:

– höhere Pendelkosten
– zusätzlicher Zeitaufwand
– weniger Flexibilität
– mehr organisatorische Belastung im Alltag

Gleichzeitig zeigt sich aber auch: Die meisten Unternehmen setzen heute nicht mehr auf eine vollständige Rückkehr ins Büro, sondern auf hybride Arbeitsmodelle. Produktivität entsteht nicht allein durch Anwesenheit, sondern durch gute Zusammenarbeit, Vertrauen und passende Rahmenbedingungen.

Dabei gehört zur Diskussion aus meiner Sicht immer auch die Verantwortung beider Seiten. Arbeitgeber müssen moderne und sinnvolle Arbeitsmodelle schaffen. Gleichzeitig tragen Arbeitnehmer – unabhängig vom Arbeitsort – die Verantwortung, ihre Arbeitsleistung zuverlässig, produktiv und professionell zu erbringen.

Homeoffice ist kein „Weniger an Arbeit“, sondern erfordert oft sogar ein hohes Maß an Selbstorganisation, Eigenverantwortung und Disziplin. Vertrauen funktioniert nur dort dauerhaft, wo Leistung, Kommunikation und Verlässlichkeit stimmen.

Besonders interessant finde ich deshalb einen Punkt: Mitarbeitende akzeptieren Büropräsenz deutlich eher, wenn sie einen echten Mehrwert bietet – etwa für persönlichen Austausch, kreative Zusammenarbeit oder den Teamzusammenhalt. Reine Anwesenheitspflicht ohne klaren Nutzen wird dagegen zunehmend kritisch gesehen.

Die entscheidende Frage ist deshalb nicht: Homeoffice oder Büro?

Sondern: Wie gestalten wir Arbeit so, dass sie produktiv, wirtschaftlich und gleichzeitig sinnvoll für die Menschen bleibt?

Hybrides Arbeiten ist für viele Unternehmen längst kein Übergangsmodell mehr, sondern Teil der neuen Arbeitsrealität.

Wie erlebt ihr die aktuelle Debatte rund um die Rückkehr ins Büro in euren Unternehmen?

DANKE für Euer Vertrauen!

Die Betriebsratswahl liegt hinter uns und wir möchten uns bei allen Kolleginnen und Kollegen herzlich bedanken, die unserer Liste ihre Stimme gegeben haben.

Euer Vertrauen bedeutet uns viel – und es ist für uns Ansporn und Verpflichtung zugleich, uns weiterhin engagiert, konstruktiv und mit voller Energie für Eure Interessen einzusetzen.

Wir freuen uns sehr über den starken Zuspruch und sehen darin ein klares Zeichen für Zusammenhalt, Mitbestimmung und den gemeinsamen Wunsch, Dinge positiv zu gestalten.

Ein großes Dankeschön geht auch an alle Unterstützerinnen und Unterstützer, Helferinnen und Helfer sowie an alle, die diese Wahl möglich gemacht haben.

Jetzt heißt es: anpacken, zuhören und gemeinsam etwas bewegen.

Wir freuen uns auf die kommende Amtszeit und den weiteren Austausch mit Euch! 😊

Eure neu gewählten partner-Atos Betriebsräte in Fürth
Christoph, Franziska, Wolfgang, Anika, Christiane und Grit

Vorläufiges, offizielles Wahlergebnis 2026

Die Betriebsratswahl 2026 ist zu Ende, die vollständige Auszählung der Stimmen und die Sitzverteilung der beiden Listen wurde durch den Wahlvorstand bestätigt und offiziell bekannt gegeben:

Die Wahlbeteiligung in Fürth lag bei 55,15% (385 abgegebene Stimmen (358 gültige) bei 698 Wahlberechtigten); die insgesamt 15 zu vergebenden Sitze des neu gewählten Gremiums verteilen sich wie folgt:


Liste1: IGM erhält 9 Sitze (3 Frauen, 6 Männer)
Liste2: partner@Atos erhält 6 Sitze (4 Frauen, 2 Männer)

partner@Atos hat mit eurer Unterstützung seinen Anteil von 36,8% auf nunmehr 43,01% steigern können, ein weiteres Plus von 6,21% im Vergleich zur letzten Wahl! Natürlich erwarten und fordern wir eine dem entsprechende Berücksichtigung im Gremium, in den GBRen und auch in den einzelnen Ausschüssen.

Vielen, vielen Dank für eure tolle Unterstützung und für euer Vertrauen in uns für die kommenden vier Jahre!