Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem wegweisenden Urteil Millionen Arbeitnehmern den Rücken gestärkt und standardisierte Freistellungsklauseln für unwirksam erklärt. Bisher war es üblich, dass Arbeitgeber Beschäftigte nach einer Kündigung ohne konkreten Grund sofort von der Arbeit freistellen konnten. Dies führte oft zu Nachteilen für Arbeitnehmer, wie dem Verlust des Dienstwagens oder dem Abbruch wichtiger Kundenbeziehungen. Laut den Richtern benachteiligen solche pauschalen Formulierungen die Angestellten unangemessen. Grundsätzlich überwiegt das Interesse des Beschäftigten, bis zum Vertragsende weiterzuarbeiten, das Freistellungsinteresse des Unternehmens.
Ein Arbeitgeber muss nun im Einzelfall belegen, warum eine Freistellung zwingend erforderlich ist, etwa zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Im verhandelten Fall klagte ein Gebietsleiter gegen den sofortigen Entzug seines Firmenwagens nach einer Eigenkündigung. Er forderte für die Zeit der Freistellung eine monatliche Entschädigung von 510 Euro für den Nutzungsausfall. Das BAG bestätigte zwar die Unwirksamkeit der Klausel, verwies den Fall jedoch zur Detailprüfung an die Vorinstanz zurück. Dennoch verbessert das Urteil die Verhandlungsposition von Arbeitnehmern bei Trennungen massiv. Unternehmen sind nun gefordert, ihre Standard-Arbeitsverträge und Trennungsprozesse rechtlich abzusichern.
Besuche uns auch auf LinkedIn.


