KI-Systeme unterscheiden sich zu klassischen IT-Lösungen, da sie „lernend“ sind und sich nach der Einführung weiterentwickeln – daher reicht es nicht mehr, bei der Einführung einmal Regeln festzulegen. Viele Unternehmen, auch im Mittelstand, setzen bereits KI-Anwendungen ein, beispielsweise bei Self-Service-Portalen, Assistenzsystemen, Chat-/Voice-Bots oder Predictive Maintenance. Die Auswirkungen auf Beschäftigte sind vielfältig: Arbeitsinhalte verändern sich, Routineaufgaben entfallen, neue Qualifikationen werden nötig und Arbeitsorganisation muss neu gedacht werden.
Deshalb sind betriebliche Interessenvertretungen gefordert: Sie müssen frühzeitig informiert werden, Beteiligungs- und Kontrollmöglichkeiten einfordern und sich in die Gestaltung einbringen. In der Praxis zeigen sich erste Vorreiterunternehmen, die mit Rahmenvereinbarungen, Steckbriefen zu KI-Projekten und paritätisch besetzten Gremien den Einsatz von KI sozialpartnerschaftlich regeln. Zentral ist dabei die Frage, welche KI-Fälle kritisch sind – nicht jede Anwendung erfordert denselben Mitbestimmungsaufwand.
Entscheidungshilfen wie Kategorisierungssysteme helfen, Anwendungen nach Risiko und Auswirkungen zu bewerten. Insgesamt geht es weniger um das Verhindern von KI-Einsatz, sondern um eine menschen- und mitarbeiterorientierte Gestaltung: Transparenz, Nachvollziehbarkeit, frühzeitige Einbindung und kontinuierliche Begleitung sind entscheidend. Die Mitbestimmung ist beim KI-Einsatz nicht nur rechtlich relevant, sondern ein zentraler Faktor für Akzeptanz, Qualität und Erfolg der Transformation.
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