Betriebsräte arbeiten mit sensiblen Personaldaten, deren Umgang klaren Regeln unterliegt. Häufig sammeln Gremien jedoch Informationen, die über das gesetzlich Notwendige hinausgehen – etwa private Geburtstage oder Jubiläumsdaten. Beschäftigte haben hier ein Auskunfts- und ggf. Löschrecht gegenüber dem Betriebsrat. Auch Verteilerlisten, die für Kommunikation genutzt werden, müssen datenschutzkonform verwaltet werden. Der Grundsatz der Datensparsamkeit gilt uneingeschränkt. Für Betriebsräte ist es entscheidend, durch klare Datenrichtlinien Missbrauch zu verhindern und das Vertrauen der Belegschaft zu sichern. Datenschutz ist dabei nicht nur Pflicht, sondern auch ein Zeichen verantwortungsvoller Interessenvertretung.
