Agile Methoden rechtskonform mitgestalten

Scrum, Kanban oder Design Thinking prägen zunehmend die Arbeitsweise in IT-Abteilungen. Diese Methoden verändern Organisation, Entscheidungsprozesse und Verantwortung. Betriebsräte sind hier nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 7 BetrVG eingebunden, da sowohl Arbeitszeitgestaltung als auch Belastungsschutz betroffen sind.

In der Praxis haben sich Pilotvereinbarungen bewährt: Sie regeln klar die Qualifizierung, Zuständigkeiten und die Vermeidung von Überlastung. Ein Beispiel ist die Deutsche Telekom IT GmbH, die durch eine Gesamtbetriebsvereinbarung agile Methoden rechtskonform integriert hat. So wird gewährleistet, dass Flexibilität und Schutzinteressen in Balance bleiben.

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Sicherstellung von Datenschutz im digitalen Alltag

Unser Daily Business findet zunehmend digital statt – von Videokonferenzen bis hin zu Collaboration-Tools. Dabei ist der Schutz personenbezogener Daten besonders kritisch zu sehen. Der Betriebsrat selbst unterliegt den Vorgaben der DSGVO und des BDSG. Werden neue Systeme eingeführt, muss über Betriebsvereinbarungen nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG sichergestellt werden, dass Datenverarbeitung und -speicherung rechtmäßig erfolgen.

Hinzu kommt: Die EU-Whistleblower-Richtlinie stärkt den Schutz meldender Personen und erfordert technische und organisatorische Anpassungen.

Letztendlich alle Mitarbeiter tragen hier Mitverantwortung, rechtskonforme Prozesse im Betrieb zu etablieren und jeglichem Missbrauch vorzubeugen.

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