Team Atos

Eure partner@Atos Betriebsräte
(Amtsperiode 2022 – 2026)

Christoph Dorn

Die Grundlagen der Arbeit als Betriebsrat sind Hilfsbereitschaft, Vertrauen, Ehrlichkeit, Verbindlichkeit und gegenseitiger Respekt gegenüber ALLEN Beschäftigten in unserem Betrieb.

Betriebsausschuss, Personalausschuss, Ausschuss für Arbeitssicherheit und Arbeitsplatzfragen, Ausschuss für Information & Kommunikation, Ausschuss für soziale Angelegenheiten, Mitglied BEM-Integrationsteam, GBR-Delegierter AIT
 Franziska Bochow

Gerade bei den Personalthemen wie Einstellung oder Versetzung ist eine neutrale und sachorientierte Sicht des Betriebsrats wichtig,  damit ALLE Beschäftigten in unserem Betrieb gleichberechtigt und fair behandelt werden.

Betriebsausschuss, Personalausschuss, Ausschuss für Arbeitssicherheit und Arbeitsplatzfragen, Ausschuss für Arbeitszeitvorgänge, Ausschuss für Information & Kommunikation, Ausschuss für soziale Angelegenheiten, Schwerbehindertenvertreterin am Standort Fürth
 Wolfgang Alka

Patchdays, Mehrarbeit und Rufbereitschaften kommen bei uns als IT-Dienstleister sehr häufig vor, aber diese zusätzlichen Arbeiten müssen unter ALLEN Beteiligten unseres Betriebes  gleich und fair verteilt werden.

Ausschuss für Arbeitszeitvorgänge, Datenverarbeitungsausschuss

Wir als partner@Atos Betriebsräte sind für die Belange aller Mitarbeiter*innen von Atos aktiv.

Wir unterstützen euch bei allen Personalfragen, bei allen sensiblen Themen, bei Arbeitszeitfragen und bei der Konfliktlösung am Arbeitsplatz.

Ebenso bieten wir fundierte Beratung z.B. bei Sozialthemen, bei Altersteilzeit– und Aufhebungsverträgen oder bei Arbeitsplatzwechsel.

Wir bieten Schutz und Hilfe gegen Diskriminierung, Mobbing und willkürliche, unvernünftige Entscheidungen.

Der Betriebsrat und die Betriebsleitung sind zuständig für Vereinbarungen auf Betriebsebene, u. a. für die Arbeitszeit, bei innerbetrieblichen Gehaltszulagen, bei der Arbeitsplatzsicherung, bei der betrieblichen Weiterbildung, zum Schutz der Mitarbeiter vor Datenmissbrauch oder bei Themen der Arbeitssicherheit.

Betriebsratsmitglieder KÖNNEN gewerkschaftlich organisiert sein; dennoch ist der Betriebsrat weder ein gewerkschaftliches noch ein politisches Organ, sondern er agiert als Vertreter ALLER Mitarbeitenden, also auch nicht-gewerkschaftlich organisierter Kolleginnen und Kollegen im Betrieb.  

Eine Gewerkschaft hingegen ist, gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden, zuständig für überregionale Tarifpolitik. Die Zuständigkeiten von Betriebsrat und Gewerkschaft unterscheiden sich also von der Aufgabenstellung her erheblich voneinander und sollten deshalb auch jeweils getrennt voneinander betrachtet werden.

Unser Fokus als Betriebsrat:

B – Begleitung
E – Engagement
T – Transparenz
R – Recht und Gesetz
 I – Interessenvertretung
E – Ehrlichkeit
B – Beratung
S – Sorgfalt
R – Realismus
A – Ansprechpartner
T – Tatkräftige Unterstützung 

Wir stehen für umsetzbare Lösungen und stellen uns Herausforderungen.


Wir sind …
… vernünftig und zeitgemäß
… modern und aufgeschlossen
… zielorientiert 
… wertebewusst 
… engagiert 
… kommunikationsfreudig 
… für Alle da!

Wir stehen für: 
– vertrauensvolle, professionelle und v.a. lösungsorientierte Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat im Sinne aller Kolleginnen und Kollegen

– offene, ehrliche und transparente Kommunikation im Betrieb

ALLE Mitarbeiter:innen, unabhängig von Alter, Einkommensgruppe, Geschlecht, Behinderung etc.

– Meinungsbildung und Meinungsfreiheit

– gemeinsame und konstruktive Lösungen

– für mehr Zufriedenheit und für ein besseres Arbeitsklima für ALLE 

– aktive Mitgestaltung von Veränderungen

Betriebsratsarbeit, die Menschen und ihr Handeln im Betrieb stehen bei uns im Mittelpunkt, nicht die persönlichen Interessen.

Wir engagieren uns für den Erhalt attraktiver und sicherer Arbeitsplätze 

Natürlich achten wir auch darauf, dass der gültige Tarifvertrag, geltende Gesetze und abgeschlossene Betriebsvereinbarungen gelebt und eingehalten werden.