Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zum KRITIS-Dachgesetz

Ein mutmaßlicher Brandanschlag auf zwei Hochspannungsmasten im Berliner Südosten hat kürzlich gezeigt, wie verletzlich Deutschlands kritische Infrastruktur ist. Viele Betriebe (darunter auch unser Standort), rund 50.000 Haushalte, Schulen, Pflegeheime und Feuerwehrwachen waren betroffen – ein Vorgeschmack darauf, was im Ernstfall passieren kann. Unter „kritischer Infrastruktur“ versteht man alle Systeme, deren Ausfall die öffentliche Sicherheit oder Versorgung gefährden würde: Energie, Wasser, Verkehr, Telekommunikation oder Gesundheitswesen. Angriffe können dabei vielfältige Ursachen haben – von Sabotage und Cyberattacken über Naturkatastrophen bis hin zu technischen Defekten oder menschlichem Versagen.

Der Staat reagiert auf diese wachsende Bedrohung mit einem neuen Gesetz, dem sogenannten KRITIS-Dachgesetz. Es soll erstmals klare Zuständigkeiten zwischen Staat und privaten Betreibern schaffen und die Resilienz kritischer Einrichtungen deutlich erhöhen. Künftig sollen Unternehmen, die für die Versorgung von mehr als 500.000 Menschen verantwortlich sind, regelmäßige Risikoanalysen durchführen und Notfall- sowie Resilienzpläne vorlegen.

Bislang gelten Schutzvorgaben nur für rund 4.000 größere Betreiber – viele kleinere Wasserwerke oder Krankenhäuser bleiben außen vor. Das neue Gesetz will diese Lücke schließen und eine einheitliche Sicherheitsarchitektur schaffen. Vollständig verhindern lassen sich Angriffe jedoch nicht. Ziel ist es vielmehr, die Systeme so widerstandsfähig zu machen, dass einzelne Ausfälle keine Kettenreaktion auslösen.

In einer zunehmend vernetzten und digitalisierten Welt ist Schutz nicht mehr allein eine technische, sondern auch eine organisatorische und politische Aufgabe. Deutschlands kritische Infrastruktur muss lernen, nicht nur sicher, sondern auch anpassungsfähig zu sein – damit aus einem Angriff keine Krise wird.

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