Unwirksamkeit von Aufhebungsverträgen unter massivem Druck

Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis nur dann wirksam, wenn die Zustimmung des Arbeitnehmers rechtlich unbedenklich ist. Das Arbeitsgericht Berlin hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Verträge bei einer widerrechtlichen Drohung keinen Bestand haben. Im konkreten Fall wurde eine langjährige Teamleiterin eines Elektronikhändlers nach einem schweren Betrugsfall im Unternehmen zur Verantwortung gezogen. Der Arbeitgeber forderte die sofortige Trennung und legte ihr in einem Personalgespräch direkt eine Aufhebungsvereinbarung vor. Um eine Unterschrift zu erzwingen, drohte der Vorgesetzte mit einer Kündigung, hohen Schadensersatzforderungen sowie einem schlechten Arbeitszeugnis. Die betroffene Angestellte unterschrieb das Dokument zunächst, fechtete diese Erklärung jedoch kurz darauf rechtlich an. Das Gericht gab der Klägerin Recht und erklärte den erzwungenen Aufhebungsvertrag für absolut unwirksam. Eine Kündigungsdrohung ist laut den Richtern nur zulässig, wenn ein verständiger Arbeitgeber diese auch ernsthaft in Betracht ziehen durfte. Zudem entlasten bestehende Organisationsmängel im Betrieb sowie ein Mitverschulden von Vorgesetzten den einzelnen Angestellten. Auch das Ausnutzen der Angst vor einem schlechten Zeugnis widerspricht den rechtlichen Vorgaben für ein faires Verhandeln. Da auch die nachgeschobenen Kündigungen unverhältnismäßig waren, muss das Unternehmen die Frau bis zum Ende des Rechtsstreits weiterbeschäftigen.

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