Für Personalabteilungen galt das Einwurfeinschreiben jahrzehntelang als sicherer Nachweis für den rechtzeitigen Zugang wichtiger Dokumente. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Mai 2026 hat dieser Gewissheit nun ein Ende gesetzt. Bisher reichte der Auslieferungsbeleg der Deutschen Post aus, um vor Gericht einen sogenannten Anscheinsbeweis für die Zustellung zu erbringen. Das Gericht begründet die Kehrtwende mit dem modernisierten, rein digitalen Zustellverfahren der Post. Da der Postbote mittlerweile auf einem Display unterschreibt und keine genaue Adresse oder Uhrzeit mehr erfasst werden, fehlt der unmittelbare Bezug zum tatsächlichen Einwurf. Der digitale Beleg taugt im Streitfall daher nicht mehr als verlässlicher Nachweis. Diese Rechtsänderung birgt für Arbeitgeber erhebliche wirtschaftliche Risiken. Kann der Zugang einer Kündigung im Prozess nicht bewiesen werden, gilt die Kündigung als unwirksam. Dem betroffenen Arbeitnehmer drohen in der Folge hohe Nachzahlungen des Arbeitslohns für mehrere Monate. Um Rechtssicherheit zu erlangen, müssen Unternehmen ihre Zustellpraxis umgehend anpassen. Als sicherste Alternative empfiehlt sich die persönliche Übergabe des Schreibens direkt im Betrieb gegen eine Empfangsquittung. Befindet sich der Angestellte im Krankenstand, bietet sich stattdessen die Nutzung einer dokumentierten Botenzustellung an. Der Bote muss dabei den genauen Inhalt des Briefes kennen, den Einwurf selbst protokollieren und idealerweise ein Foto des Briefkastens machen.
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