Die Diskussion über die 4-Tage-Woche

In der „MAITHINK X“-Sendung vom 17.02.25 mit dem Titel „4-Tage-Woche: Wunsch oder Wirklichkeit?“ (Erstausstrahlung 10/2024 bei ZDFNeo) zieht Dr. Mai Thi Nguyen-Kim das Fazit, dass die Einführung einer 4-Tage-Woche zwar vielversprechend erscheint, jedoch keine unabhängigen, transparenten und wissenschaftlich belastbaren Langzeitstudien vorliegen, die eine sinnvolle Umsetzbarkeit und Wirksamkeit belegen.

Weitere Details findet ihr, wie immer, auf LinkedIn. Dort gibt es auch einen Link zur knapp 30-minütigen ZDF-Sendung von und mit Mai Thi!

Die Kantine – mehr als nur Mittagessen

Nach Jahren des Homeoffice kehren viele Unternehmen zum „Back2Office“ zurück – sei es in hybrider Form oder in ständiger Präsenz im Büro. Dabei spielen soziale und gemeinschaftliche Aspekte eine wichtige Rolle.

Ein oft unterschätzter Faktor hierbei ist die Kantine. Sie ist sozialer Dreh- und Angelpunkt, wichtig für Gesundheit und Mitarbeiterbindung und sie stellt einen attraktiven Mehrwert dar. Was das im Einzelnen bedeutet, findest du im vollständigen Beitrag auf LinkedIn…

Workation

Die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen immer mehr – nach HomeOffice geht der Trend zu Workation über – dem nächsten logischen Schritt. Dabei handelt es sich um ein Akronym aus Arbeit („Work“) und Urlaub („Vacation“).

Warum also von der nächsten Reise träumen, wenn man sie mit der Arbeit verbinden kann? Workation, v.a. im europäischen Ausland, bietet eine perfekte Mischung aus Produktivität und neuen Eindrücken. Ein Tapetenwechsel kann Wunder für Kreativität, Fokus und Motivation bewirken. Ob am Gardasee, einem StadtCafé in Valencia oder einem österreichischen Bergdorf – die Möglichkeiten sind schier endlos.

Lies den gesamten Artikel und ggf. Kommentare auf LinkedIn

Vorteile des mobilen Arbeitens

Spätestens seit Corona hat sich mobiles Arbeiten zu einer festen Größe in der Arbeitswelt entwickelt. Diese flexible Form der Arbeit bietet zahlreiche Vorteile, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

Was ist mit „mobilem Arbeiten“ genau gemeint?
Mobiles Arbeiten bedeutet nicht nur, sich vom HomeOffice aus in das Firmennetz einzuloggen und vorn dort aus zu arbeiten, sondern vielmehr von „irgendwo“, also z.B. von einem Cafe aus, in einer anderen Stadt, aus dem Wohnmobil heraus oder auch aus dem Ausland ins Firmennetz einzuloggen und zu arbeiten, natürlich vorausgesetzt, dass die Arbeitsaufgaben dies ohne Einschränkungen zulassen.

Wir müssen uns lösen von der alten Gewohnheit, dass der Mensch „zur Arbeit hingeht“, vielmehr folgt die Arbeit heute dem Mitarbeiter und fügt sich im besten Fall in sein Lebenskonzept ein. In diesem Zuge müssen auch Gesetze wie z.B. Arbeitsschutz- und Betriebsverfassungsgesetz dringend angepasst und auf einen aktuellen Stand gebracht werden; viele dieser Gesetze sind längst in die Jahre gekommen und oftmals nicht mehr zeitgemäß – die Welt hat sich eben weitergedreht.

Lies mehr darüber in unserem LinkeIn-Post

Betriebsversammlung Q1/2025

am Mittwoch, 12.02.2025 von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr am Standort Fürth.

Die ATOS Fürth Betriebsversammlung Q1/2025 findet am Mittwoch, 12ten Februar von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr direkt am Standort statt.

Die offizielle Einladung habt ihr bereits am 21ten Januar erhalten. Ihr könnt wie immer vorab Fragen per Mail einreichen, die dann anonymisiert behandelt werden. Natürlich könnt ihr eure Fragen wie gewohnt auch live auf der Versammlung stellen. Weitere Details findet ihr in der Einladung.

Übrigens:
Mitbestimmung ist keine Einbahnstraße! Viele verlassen sich darauf, dass der Betriebsrat schon alles regelt – doch echte Veränderung braucht mehr! Mitarbeitende, die aktiv Ideen einbringen und mitgestalten, sorgen für eine bessere Arbeitswelt.

Warum ist das so?
– Mehr Einfluss: Wer mitredet, bestimmt mit.
– Schnellere Verbesserungen: Nicht alles muss den langen Dienstweg gehen.
– Stärkere Gemeinschaft: Gemeinsame Anliegen haben mehr Gewicht.

Mitbestimmung beginnt bei jedem Einzelnen, also: Meinung äußern, Vorschläge machen und Initiative ergreifen. Wie sieht es da bei euch aus? Seid dabei!

Wir von partner@Atos freuen uns darauf, euch zahlreich in Fürth zu begrüßen!

Die (un/begründete) Angst vor der KI

Die Angst vor Künstlicher Intelligenz (KI), v.a. in Berufen mit automatisierbaren Aufgaben, dreht sich meist um Jobverlust, Kontrolle, Transparenz und menschliche Bedeutung. Einige befürchten, dass KI menschliche Arbeitskräfte ersetzt und viele Berufe überflüssig macht. Besonders betroffen sind repetitive und automatisierbare Tätigkeiten.

Mitarbeiter* befürchten, dass KI-Entscheidungen intransparent sind und sie keine Kontrolle über Prozesse oder Bewertungen mehr haben. Die Angst, dass KI den menschlichen Beitrag entwertet und zwischenmenschliche Interaktionen ersetzt, führt zu (vorauseilenden) Unsicherheiten.

Dennoch kann KI als Chance gesehen werden – sie kann z.B. monotone Aufgaben übernehmen, Entscheidungsprozesse verbessern und neue Jobs schaffen, sofern sie sinnvoll integriert und reglementiert wird. Entscheidend ist dabei ein bewusster und ethischer Umgang mit der Technologie, sowohl von Unternehmens- als auch von Arbeitnehmer*seite…

(*Generisches Maskulinum. Gemeint sind ALLE Leser*innen, LGBTQ+)

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Reizthema KI

KI ist aktuell ein zentrales Thema und wird es auch weiterhin bleiben. Sie wird mittel- und langfristig die Arbeit verändern und die Komplexität im Berufsumfeld erhöhen. Unternehmen und Betriebsräte müssen diesen Wandel aktiv gestalten und KI als Ergänzung, nicht als Ersatz für Mitarbeiter verstehen. Es ist wichtig, sich mit der Nutzung von KI vertraut zu machen, Ängste abzubauen und die rechtlichen Grundlagen für eine gelungene KI-Einführung zu kennen. KI soll die Mitarbeiter beim Daily Business unterstützen, nicht ersetzen.

(Generisches Maskulinum. Gemeint sind ALLE Leserinnen, LGBTQ+)

Mehr Geld bei Mehrarbeit in Teilzeit

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Teilzeitbeschäftigte bei Mehrarbeitszuschlägen nicht schlechter behandelt werden dürfen als Vollzeitbeschäftigte. Tarifliche Regelungen, die vorsehen, dass Teilzeitbeschäftigte erst dann Zuschläge erhalten, wenn ihre Mehrarbeitsstunden die Arbeitszeit von Vollzeitkräften überschreiten, verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot. Dieses Urteil stärkt die Rechte von Teilzeitarbeitnehmern und sorgt für mehr Gleichbehandlung. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist nur zulässig, wenn sachliche Gründe vorliegen, die die Ungleichbehandlung rechtfertigen.

Ob und wie dieses in unserem Tarifvertrag zu verändern ist, muss jetzt von den beiden Vertragspartien geprüft werden.