Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Warum der Betriebsrat unverzichtbar ist

Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist ein sensibles Thema. Sie greift unmittelbar in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten ein und ist arbeits- sowie datenschutzrechtlich nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Was dabei häufig unterschätzt wird: Ohne Betriebsrat geht es in vielen Fällen nicht.

 Sobald Kameras Bereiche erfassen, in denen Beschäftigte arbeiten oder identifizierbar sind, greift das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (§ 87 BetrVG). Das bedeutet:

  • Kameras dürfen nicht einseitig durch den Arbeitgeber installiert werden
  • Zweck, Umfang, Speicherdauer und Zugriff müssen klar geregelt sein
  • Verhältnismäßigkeit und Transparenz sind zwingend erforderlich

 Gerade bei Themen wie:

  • Schutz vor permanenter Leistungs- oder Verhaltenskontrolle
  • Abgrenzung zulässiger Sicherheitsmaßnahmen
  • Vermeidung verdeckter oder unverhältnismäßiger Überwachung

übernimmt der Betriebsrat eine zentrale Schutz- und Kontrollfunktion.

Ein funktionierender Betriebsrat sorgt nicht für Blockade, sondern für Rechtssicherheit, Vertrauen und klare Spielregeln – für beide Seiten. Unternehmen profitieren davon ebenso wie Beschäftigte.

 Fazit: Videoüberwachung ohne klare Regeln schafft Misstrauen. Mit einem starken Betriebsrat entsteht Transparenz, Rechtssicherheit und Akzeptanz.

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