KI-Assistenten im Unternehmen: Eine Mammutaufgabe für Betriebsräte

Als partner@Atos Betriebsrat erleben wir derzeit, wie KI-Assistenten wie Copilot und vergleichbare Systeme zunehmend in den Arbeitsalltag integriert werden. Was aus Unternehmenssicht häufig als Effizienzgewinn dargestellt wird, wirft aus Sicht der Mitbestimmung grundlegende Fragen zu Datenschutz, Transparenz und Beschäftigtenschutz auf.

KI-Systeme greifen tief in Arbeitsprozesse ein. Sie analysieren E-Mails, erstellen Zusammenfassungen, strukturieren Aufgaben und verarbeiten dabei große Mengen personenbezogener Daten. Genau an dieser Stelle beginnt unsere Verantwortung als Interessenvertretung.

Zentrale Fragen aus Sicht des Betriebsrats:

  • Welche Daten werden erhoben, verarbeitet und gespeichert?
  • Zu welchen Zwecken erfolgt diese Verarbeitung?
  • Besteht die Möglichkeit einer Leistungs- oder Verhaltenskontrolle?
  • Wer hat Zugriff auf Nutzungsdaten, Auswertungen und Ergebnisse?

Mitbestimmung als notwendige Voraussetzung Nach § 87 BetrVG ist eindeutig geregelt, dass bereits die technische Eignung zur Überwachung ein Mitbestimmungsrecht auslöst. Betriebsräte müssen daher frühzeitig in Planungs- und Einführungsprozesse eingebunden werden. Eine nachträgliche Beteiligung ist weder rechtlich ausreichend noch praktikabel.

Erforderliche Regelungen aus unserer Sicht:

  • klare Betriebsvereinbarungen zur Nutzung von KI-Systemen
  • strikte Zweckbindung und transparente Datenschutzregelungen
  • ausdrücklicher Ausschluss von Leistungs- und Verhaltensbewertung
  • Qualifizierungs- und Schulungskonzepte für Beschäftigte

Unser Anspruch stehen nicht im Widerspruch zu Innovation. Unser Ziel als partner@Atos Betriebsrat ist es, technologische Entwicklungen verantwortungsvoll zu begleiten und sicherzustellen, dass sie im Interesse der Beschäftigten eingesetzt werden. Klare Regeln schaffen Vertrauen, Rechtssicherheit und Akzeptanz.

Fazit Die Einführung von KI-Assistenten ist kein reines IT- oder Produktivitätsprojekt, sondern ein zentrales Mitbestimmungsthema. Für Betriebsräte bedeutet das, sich technisches Know-how anzueignen, frühzeitig zu handeln und die digitale Transformation aktiv mitzugestalten.

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