Veränderung beim Arbeitszeitgesetz geplant

Die Bundesregierung plant, das aktuelle Arbeitszeitgesetz durch die europäische Arbeitszeitrichtlinie zu ersetzen. Dadurch soll die tägliche Höchstarbeitszeit flexibilisiert und auf eine wöchentliche Obergrenze umgestellt werden. Theoretisch wären damit Arbeitstage von bis zu 13 Stunden gesetzlich möglich. Nach Einschätzung von Arbeitsrechtlern bedeutet die Reform jedoch keine automatische Ausweitung der Arbeitszeit durch den Chef. Ob längere Tage angeordnet werden dürfen, regelt in erster Linie der bestehende Arbeitsvertrag. Enthält dieser konkrete Uhrzeiten oder feste Arbeitskorridore, bleibt der Arbeitgeber an diese Grenzen gebunden. Ohne vertragliche Vereinbarung oder entsprechende Klauseln zu Schichtdiensten sind 13-Stunden-Tage rechtlich nicht einseitig durchsetzbar. Zudem bezweifelt die Experten eine flächendeckende Nutzung, da die menschliche Produktivität ab der zehnten Stunde stark abnimmt. Überstunden fallen im neuen Modell weiterhin an, sobald die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit überschritten wird. Während in Branchen mit starken Betriebsräten eine gemeinsame Gestaltung erwartet wird, besteht in unorganisierten Betrieben das Risiko einseitiger Arbeitgebervorteile.

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