Darf ich in der Arbeitszeit zum Arzt gehen?

Grundsätzlich müssen Arzttermine von Arbeitnehmern außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfinden. Dabei spielt es rechtlich keine Rolle, ob man in Vollzeit oder in Teilzeit beschäftigt ist. Ist ein Arztbesuch jedoch akut medizinisch erforderlich, greift die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. In einem solchen Fall muss der Arbeitgeber die Freistellung für den Termin ermöglichen. Unter bestimmten Voraussetzungen behalten Beschäftigte für diese Zeit ihren Anspruch auf Vergütung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches . Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter ohne eigenes Verschulden für eine verhältnismäßig kurze Zeit ausfällt. Allerdings kann diese Entgeltfortzahlung im Arbeitsvertrag explizit ausgeschlossen werden. Bei einem vertraglichen Ausschluss erfolgt zwar eine Freistellung, aber die verpasste Zeit wird nicht bezahlt. Da dringende Termine und Facharzt-Termine oft rar sind, bleibt der Konflikt für viele Angestellte ein Dauerthema.

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