Pausenzeiten und Regelungen

𝗣𝗮𝘂𝘀𝗲𝗻𝘇𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗥𝗲𝗴𝗲𝗹𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻

In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Pausen während der Arbeitszeit, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Eine Pause ist demnach eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten am Stück. Während dieser Zeit dürfen weder Rufbereitschaft noch Verfügbarkeit verlangt werden. Kurze Unterbrechungen wie der Gang zur Toilette oder zur Kaffeemaschine gelten nicht als Ruhepause.

Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs und bis zu neun Stunden ist eine tägliche Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Bei mehr als neun Stunden erhöht sich die Mindestpause auf 45 Minuten

Wichtig zu wissen ist, dass Bildschirm- und Betriebspausen keine Ruhepausen im Sinne des ArbZG sind, auch Lärm- oder Bildschirmpausen sind lediglich Unterbrechungen, um besonders belastende Tätigkeiten vorübergehend auszusetzen.

Ein weiterer Aspekt ist der Versicherungsschutz während der Pause:
Unfälle, die sich während der Pause ereignen, sind nur dann durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.

Arbeitnehmer sollten ihre Pausen entsprechend gestalten und auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen achten.

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Angst vor Fehlern behindert Innovation und Sicherheit

Eine aktuelle Studie des Technologieunternehmens Adaptavist zeigt, dass in der IT-Branche eine Kultur der Angst und Schuldzuweisungen vorherrscht, die Innovation und Sicherheit behindert. In vielen Unternehmen hat Geschwindigkeit Vorrang vor Qualität. Auch geschlechtsspezifische Unterschiede zeigen sich deutlich.

Jon Mort, CTO von Adaptavist, fordert ein Umdenken in der Branche. Er plädiert für eine Kultur der „radikalen Offenheit“, bei der Fehler als Lernchancen genutzt werden.

Die Studie zeigt auch, dass zwischen Wunsch und Realität in der IT-Branche noch immer eine große Lücke klafft.

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Diese KI-Trends sind 2025 aktuell

In diesem Jahr zeichnen sich fünf zentrale Trends im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) ab, die Unternehmen maßgeblich beeinflussen werden .

Standardisierung von KI-Tools

Chatbots im Kundenservice

Integration von Chat- und Suchfunktionen

Nutzung interner Daten durch KI

Transparenz und Governance

Diese Entwicklung zeigt, dass KI im Jahr 2025 nicht nur technologisch, sondern auch strategisch eine Schlüsselrolle in Unternehmen einnehmen wird.

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Vom Aussterben bedrohte IT-Jobs

Der technologische Fortschritt und die sich wandelnden Geschäftsanforderungen führen mittel- und langfristig dazu, dass bestimmte IT-Berufe an Bedeutung verlieren. Laut CIO.de sind insbesondere folgende Jobs betroffen:

Web-Designer

Unix-Administratoren

Code-Schreiber

Technokraten

IT-Architekten

Datenbank-Administratoren

System-Administratoren

Support-Techniker

IT-Projektmanager

Um interessant zu bleiben, sollten IT-Profis ihre Fähigkeiten erweitern und sich an den sich verändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes orientieren.

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Arbeitsüberlastung in der IT

Arbeitsüberlastung in der IT ist ein zunehmendes Problem, das viele Menschen betrifft. Es entsteht oft durch mehrere Faktoren, wie z.B. hohe Arbeitsbelastung, unrealistische Erwartungen, unzureichende Ressourcen oder eine ständige Verfügbarkeit, die in der Branche häufig gefordert wird. Hier einige typische Ursachen:

  • Hoher Arbeitsdruck und enge Deadlines
  • Mangel an Fachkräften
  • Ständige Erreichbarkeit und Support
  • Komplexität der Aufgaben
  • Fehlende Unterstützung/Ausbildung der Führungskräfte

Fazit
Eine gute Ressourcenplanung, Förderung der Work-Life-Balance, Automatisierung & Delegation, Schulung, Weiterbildung und die Förderung einer gesunden Unternehmenskultur brauchen eine langfristige und koordinierte Anstrengung von Unternehmen und Mitarbeitern.

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Arbeits- und Gesundheitsschutz im Homeoffice

Um es vorweg zu nehmen: Alle Beteiligten sind hier in der Verantwortung!

Viele Menschen arbeiten mittlerweile überwiegend im Homeoffice – einer flexiblen und modernen Arbeitsweise. Besonders, wenn der Arbeitgeber nur begrenzte Kontrolle über den Arbeitsalltag seiner Mitarbeiter hat, ist es entscheidend, dass alle Beteiligten aktiv Verantwortung übernehmen. Es reicht also nicht aus, „die Anderen“ machen zu lassen und die eigene Verantwortung abzutreten. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein und aktiv mit an der konkreten Umsetzung arbeiten.

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(Gen Z-)Bewerber ghosten Unternehmen

Bewerber, vor allem aus der Generation Z, ghosten zunehmend potenzielle Arbeitgeber während des Bewerbungsprozesses: Sie brechen den Kontakt unvermittelt ab und verschwinden in der Unsichtbarkeit. Laut einer Umfrage von „Number Barn“ geben 41 % der Gen-Z-Bewerber zu, sich nicht mehr bei Unternehmen zu melden – ein Verhalten, das Unternehmen selbst oft gegenüber Bewerbern zeigen oder gezeigt haben: Im Gegensatz zum Bewerber-Ghosting schreiben manche Unternehmen gerne auch mal nicht vorhandene Stellen aus, um zu sondieren, was an Bewerber-KnowHow auf dem Markt zu finden ist und wie das eigene Unternehmen am Markt gesehen wird. Man schenkt sich also scheinbar nichts…

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Die Generation Z wird als „faul“ abgestempelt

Eine aktuelle Studie zeigt, dass fast 40 % der Führungskräfte vortäuschen, ausgelastet zu sein – ein deutlich höherer Anteil als bei regulären Mitarbeitern.

Dennoch kritisieren Chefs gerne die Gen Z wegen angeblich schlechter Arbeitsmoral, etwa Unpünktlichkeit oder häufiger Smartphone-Nutzung.

18 % der befragten Manager gaben an, schon einmal über eine Kündigung nachgedacht zu haben, weil sie sich von der Gen Z gestresst fühlen. Fast 40 % aller Befragten erklärten sogar, lieber einen Roboter als einen Uni-Absolventen aus der Gen Z einzustellen. Kommt hier etwa Sozialneid auf?

Die Gen Z wehrt sich gegen solche Kritik v.a. seitens der Boomer und argumentiert, dass es eine neue Personalpolitik braucht. Wir sollten zum Beispiel mehr über selbstbestimmte Arbeit diskutieren, sowohl bei den Arbeitszeiten als auch bei den Inhalten.

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Zielvorgaben bei Bonusregelungen – der Arbeitgeber haftet!

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Arbeitgeber zu spät die konkreten Ziele für Bonuszahlungen festlegt. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Fall aus Nordrhein-Westfalen: Ein Kläger mit Führungsverantwortung forderte Schadenersatz, weil sein Arbeitgeber die Ziele verspätet festlegte. Obwohl er bereits eine variable Vergütung erhielt, verlangte er weitere Zahlungen als Ausgleich, und bekam Recht.

Weitere Details sowie Quellenangaben findest Du im LinkedIn-Beitrag.