Blick auf den (bayerischen) Arbeitsmarkt

Ausgehend von getroffenen Annahmen des ifo Instituts ergibt eine Prognose für Bayern ein Zuwachspotenzial bei der Beschäftigung bis 2030 von +1,6 % bis +13,5 %.

Selbst unter pessimistischen Annahmen gibt es also bis 2030 keine Hinweise auf einen massiven Beschäftigungsrückgang in Folge der Digitalisierung in Bayern. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Beschäftigungsentwicklung limitierenden Faktoren, wie etwa ein verringertes Arbeitsangebot, in diesem Modell nicht explizit berücksichtigt werden können.

Insofern ist die Fortschreibung der Beschäftigung eher als Potential zu verstehen, dessen Ausschöpfung aber durch externe Faktoren verhindert werden kann.

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Viele der Generation Z denken an Jobwechsel

Eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag von Xing zeigt, dass nahezu die Hälfte der Generation Z (Jahrgänge 1997 – 2012) planen, noch in diesem Jahr den Arbeitgeber zu wechseln. Als Hauptgrund für die Wechselbereitschaft wird ein zu niedriges Gehalt angegeben.

Entgegen dem verbreiteten Klischee, dass junge Menschen vor allem nach sinnvoller Arbeit suchen, stehen für sie harte Faktoren wie Bezahlung im Vordergrund.

Generationen übergreifend wird Jobsicherheit als wichtiger Faktor bei der Wahl des Arbeitgebers genannt. Trotz einer angespannten wirtschaftlichen Lage und sinkender Zahl offener Stellen bleibt die Wechselbereitschaft hoch.

Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie sich verstärkt mit den Erwartungen und Bedürfnissen der jüngeren Generationen auseinandersetzen müssen.

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Widerruf des auch privat genutzten Dienstwagens

Grundsätzlich stellt die Überlassung eines auch privat nutzbaren Dienstwagens einen geldwerten Vorteil und damit einen Sachbezug gemäß § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO dar. Dieser ist als Teil des Arbeitsentgelts steuer- und abgabenpflichtig und bleibt auch während Zeiten der Entgeltfortzahlung, etwa bei Krankheit, bestehen.

Ein Widerruf der privaten Nutzung ist nur möglich, wenn im Arbeitsvertrag ein entsprechender Widerrufsvorbehalt vereinbart wurde. Einseitige Leistungsbestimmungsrechte, die dem Arbeitgeber das Recht einräumen, Hauptleistungspflichten zu ändern oder einzuschränken, sind rechtlich problematisch.

Arbeitgeber sollten daher ihre Arbeitsverträge sorgfältig prüfen und gegebenenfalls anpassen, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.

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KI verändert die Arbeitswelt

Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Arbeitswelt rapide und bedrängt viele traditionelle Berufe. Tätigkeiten mit repetitiven und standardisierbaren Aufgaben, Taxifahrer, Lieferdienste, Empfangs- und Servicepersonal sind zunehmend gefährdet.

Tätigkeiten, die menschliche Interaktion, Empathie und kreative Problemlösungen erfordern, bleiben dagegen weitgehend zukunftssicher.

Der Trend zeigt, dass Berufe, die strategische oder kreative Fähigkeiten erfordern, an Bedeutung gewinnen werden.

Für die Zukunft ist es entscheidend, dass Fachkräfte ihre Fähigkeiten kontinuierlich weiterentwickeln und an die neuen Anforderungen des Marktes anpassen. Berufe, die nicht durch KI ersetzt werden können, erfordern zunehmend interdisziplinäre Zusammenarbeit und eine kontinuierliche Weiterbildung.

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Weiterbildung statt Personalabbau

In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und Fachkräftemangel setzen immer mehr Unternehmen auf Weiterbildung statt auf Personalabbau.

Ein innovativer Ansatz ist die Einrichtung von sogenannten Transformationseinheiten. Eine Transformationseinheit ist eine interne Organisationseinheit, die Mitarbeitende für einen begrenzten Zeitraum von ihren bisherigen Aufgaben freistellt, um ihnen Vollzeitqualifizierungen zu ermöglichen.

Dieser Ansatz gewinnt an Bedeutung, da klassische Abfindungsbudgets schrumpfen und der Arbeitsmarkt für Fachkräfte zunehmend wettbewerbsintensiver wird.

Für Unternehmen bietet dieses Modell den Vorteil, dass sie ihre Belegschaft an das sich wandelnde Marktumfeld anpassen können, ohne auf externe Rekrutierung angewiesen zu sein. Gleichzeitig stärkt es die Arbeitgebermarke, indem es zeigt, dass das Unternehmen in die Entwicklung seiner Mitarbeitenden investiert.

Insgesamt stellt die Kombination von Personalabbau und Weiterbildung eine zukunftsorientierte Lösung dar, die sowohl den Bedürfnissen der Mitarbeitenden als auch den Anforderungen des Unternehmens gerecht wird.

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Pausenzeiten und Regelungen

𝗣𝗮𝘂𝘀𝗲𝗻𝘇𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗥𝗲𝗴𝗲𝗹𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻

In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Pausen während der Arbeitszeit, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Eine Pause ist demnach eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten am Stück. Während dieser Zeit dürfen weder Rufbereitschaft noch Verfügbarkeit verlangt werden. Kurze Unterbrechungen wie der Gang zur Toilette oder zur Kaffeemaschine gelten nicht als Ruhepause.

Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs und bis zu neun Stunden ist eine tägliche Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Bei mehr als neun Stunden erhöht sich die Mindestpause auf 45 Minuten

Wichtig zu wissen ist, dass Bildschirm- und Betriebspausen keine Ruhepausen im Sinne des ArbZG sind, auch Lärm- oder Bildschirmpausen sind lediglich Unterbrechungen, um besonders belastende Tätigkeiten vorübergehend auszusetzen.

Ein weiterer Aspekt ist der Versicherungsschutz während der Pause:
Unfälle, die sich während der Pause ereignen, sind nur dann durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.

Arbeitnehmer sollten ihre Pausen entsprechend gestalten und auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen achten.

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Angst vor Fehlern behindert Innovation und Sicherheit

Eine aktuelle Studie des Technologieunternehmens Adaptavist zeigt, dass in der IT-Branche eine Kultur der Angst und Schuldzuweisungen vorherrscht, die Innovation und Sicherheit behindert. In vielen Unternehmen hat Geschwindigkeit Vorrang vor Qualität. Auch geschlechtsspezifische Unterschiede zeigen sich deutlich.

Jon Mort, CTO von Adaptavist, fordert ein Umdenken in der Branche. Er plädiert für eine Kultur der „radikalen Offenheit“, bei der Fehler als Lernchancen genutzt werden.

Die Studie zeigt auch, dass zwischen Wunsch und Realität in der IT-Branche noch immer eine große Lücke klafft.

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Diese KI-Trends sind 2025 aktuell

In diesem Jahr zeichnen sich fünf zentrale Trends im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) ab, die Unternehmen maßgeblich beeinflussen werden .

Standardisierung von KI-Tools

Chatbots im Kundenservice

Integration von Chat- und Suchfunktionen

Nutzung interner Daten durch KI

Transparenz und Governance

Diese Entwicklung zeigt, dass KI im Jahr 2025 nicht nur technologisch, sondern auch strategisch eine Schlüsselrolle in Unternehmen einnehmen wird.

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Vom Aussterben bedrohte IT-Jobs

Der technologische Fortschritt und die sich wandelnden Geschäftsanforderungen führen mittel- und langfristig dazu, dass bestimmte IT-Berufe an Bedeutung verlieren. Laut CIO.de sind insbesondere folgende Jobs betroffen:

Web-Designer

Unix-Administratoren

Code-Schreiber

Technokraten

IT-Architekten

Datenbank-Administratoren

System-Administratoren

Support-Techniker

IT-Projektmanager

Um interessant zu bleiben, sollten IT-Profis ihre Fähigkeiten erweitern und sich an den sich verändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes orientieren.

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