Entlassung durch zu häufige Kurzerkrankungen

Das Landesarbeitsgericht Mainz hat entschieden, dass häufige Kurzerkrankungen eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen können. Im konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer über drei Jahre hinweg insgesamt 166 Krankheitstage angesammelt. Das Gericht sah darin eine negative Gesundheitsprognose und eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung für den Arbeitgeber.

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