Das Landesarbeitsgericht Mainz hat entschieden, dass häufige Kurzerkrankungen eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen können. Im konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer über drei Jahre hinweg insgesamt 166 Krankheitstage angesammelt. Das Gericht sah darin eine negative Gesundheitsprognose und eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung für den Arbeitgeber.
Eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag von Xing zeigt, dass nahezu die Hälfte der Generation Z (Jahrgänge 1997 – 2012) planen, noch in diesem Jahr den Arbeitgeber zu wechseln. Als Hauptgrund für die Wechselbereitschaft wird ein zu niedriges Gehalt angegeben.
Entgegen dem verbreiteten Klischee, dass junge Menschen vor allem nach sinnvoller Arbeit suchen, stehen für sie harte Faktoren wie Bezahlung im Vordergrund.
Generationen übergreifend wird Jobsicherheit als wichtiger Faktor bei der Wahl des Arbeitgebers genannt. Trotz einer angespannten wirtschaftlichen Lage und sinkender Zahl offener Stellen bleibt die Wechselbereitschaft hoch.
Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie sich verstärkt mit den Erwartungen und Bedürfnissen der jüngeren Generationen auseinandersetzen müssen.
In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und Fachkräftemangel setzen immer mehr Unternehmen auf Weiterbildung statt auf Personalabbau.
Ein innovativer Ansatz ist die Einrichtung von sogenannten Transformationseinheiten. Eine Transformationseinheit ist eine interne Organisationseinheit, die Mitarbeitende für einen begrenzten Zeitraum von ihren bisherigen Aufgaben freistellt, um ihnen Vollzeitqualifizierungen zu ermöglichen.
Dieser Ansatz gewinnt an Bedeutung, da klassische Abfindungsbudgets schrumpfen und der Arbeitsmarkt für Fachkräfte zunehmend wettbewerbsintensiver wird.
Für Unternehmen bietet dieses Modell den Vorteil, dass sie ihre Belegschaft an das sich wandelnde Marktumfeld anpassen können, ohne auf externe Rekrutierung angewiesen zu sein. Gleichzeitig stärkt es die Arbeitgebermarke, indem es zeigt, dass das Unternehmen in die Entwicklung seiner Mitarbeitenden investiert.
Insgesamt stellt die Kombination von Personalabbau und Weiterbildung eine zukunftsorientierte Lösung dar, die sowohl den Bedürfnissen der Mitarbeitenden als auch den Anforderungen des Unternehmens gerecht wird.
Der technologische Fortschritt und die sich wandelnden Geschäftsanforderungen führen mittel- und langfristig dazu, dass bestimmte IT-Berufe an Bedeutung verlieren. Laut CIO.de sind insbesondere folgende Jobs betroffen:
Web-Designer
Unix-Administratoren
Code-Schreiber
Technokraten
IT-Architekten
Datenbank-Administratoren
System-Administratoren
Support-Techniker
IT-Projektmanager
Um interessant zu bleiben, sollten IT-Profis ihre Fähigkeiten erweitern und sich an den sich verändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes orientieren.
Nachdem die Generation Z erst still und heimlich ihre Arbeitgeber verlassen hat – das sogenannte Quiet Quitting – gehen sie nun einen neuen Weg: Das Revenge Quitting.
Das Ziel dabei ist es, den Arbeitgeber mit der Kündigung möglichst hart zu treffen. Laut einem Bericht des „Forbes“-Magazin dürfte die Zahl der Rachekündigungen (in den USA) 2025 deutlich ansteigen. Eine Umfrage des Magazins zeigt: 28 % der Befragten vermuten, dass Revenge Quitting an ihrem Arbeitsplatz stattfindet. 17 % der Befragten gaben an, in der Vergangenheit bereits ein Unternehmen mit einem derartigen „Racheakt“ verlassen zu haben.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Beweiswert einer Krankschreibung erschüttert sein kann, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit genau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst (Urteil vom 8.9.2021 zu dem Aktenzeichen 5 AZR 149/21). Einige Arbeitgeber nutzen dieses Urteil nun, um die Weiterzahlung von Entgelt zu verweigern und Arbeitnehmer in eine Klage zu zwingen.
Urteilsbasis war eine Arbeitnehmerin, die gleichzeitig mit ihrer Eigenkündigung eine Krankschreibung bis zum Ende der Kündigungsfrist vorgelegt hatte.