Revenge Quitting – Kündigung mit Rachegedanken

Nachdem die Generation Z erst still und heimlich ihre Arbeitgeber verlassen hat – das sogenannte Quiet Quitting – gehen sie nun einen neuen Weg: Das Revenge Quitting.

Das Ziel dabei ist es, den Arbeitgeber mit der Kündigung möglichst hart zu treffen. Laut einem Bericht des „Forbes“-Magazin dürfte die Zahl der Rachekündigungen (in den USA) 2025 deutlich ansteigen. Eine Umfrage des Magazins zeigt: 28 % der Befragten vermuten, dass Revenge Quitting an ihrem Arbeitsplatz stattfindet. 17 % der Befragten gaben an, in der Vergangenheit bereits ein Unternehmen mit einem derartigen „Racheakt“ verlassen zu haben.

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Beweiswert einer Krankschreibung während Kündigungsfrist

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Beweiswert einer Krankschreibung erschüttert sein kann, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit genau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst (Urteil vom 8.9.2021 zu dem Aktenzeichen 5 AZR 149/21). Einige Arbeitgeber nutzen dieses Urteil nun, um die Weiterzahlung von Entgelt zu verweigern und Arbeitnehmer in eine Klage zu zwingen.

Urteilsbasis war eine Arbeitnehmerin, die gleichzeitig mit ihrer Eigenkündigung eine Krankschreibung bis zum Ende der Kündigungsfrist vorgelegt hatte.

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