Pausenzeiten und Regelungen

𝗣𝗮𝘂𝘀𝗲𝗻𝘇𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗥𝗲𝗴𝗲𝗹𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻

In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Pausen während der Arbeitszeit, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Eine Pause ist demnach eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten am Stück. Während dieser Zeit dürfen weder Rufbereitschaft noch Verfügbarkeit verlangt werden. Kurze Unterbrechungen wie der Gang zur Toilette oder zur Kaffeemaschine gelten nicht als Ruhepause.

Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs und bis zu neun Stunden ist eine tägliche Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Bei mehr als neun Stunden erhöht sich die Mindestpause auf 45 Minuten

Wichtig zu wissen ist, dass Bildschirm- und Betriebspausen keine Ruhepausen im Sinne des ArbZG sind, auch Lärm- oder Bildschirmpausen sind lediglich Unterbrechungen, um besonders belastende Tätigkeiten vorübergehend auszusetzen.

Ein weiterer Aspekt ist der Versicherungsschutz während der Pause:
Unfälle, die sich während der Pause ereignen, sind nur dann durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.

Arbeitnehmer sollten ihre Pausen entsprechend gestalten und auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen achten.

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Angst vor Fehlern behindert Innovation und Sicherheit

Eine aktuelle Studie des Technologieunternehmens Adaptavist zeigt, dass in der IT-Branche eine Kultur der Angst und Schuldzuweisungen vorherrscht, die Innovation und Sicherheit behindert. In vielen Unternehmen hat Geschwindigkeit Vorrang vor Qualität. Auch geschlechtsspezifische Unterschiede zeigen sich deutlich.

Jon Mort, CTO von Adaptavist, fordert ein Umdenken in der Branche. Er plädiert für eine Kultur der „radikalen Offenheit“, bei der Fehler als Lernchancen genutzt werden.

Die Studie zeigt auch, dass zwischen Wunsch und Realität in der IT-Branche noch immer eine große Lücke klafft.

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Diese KI-Trends sind 2025 aktuell

In diesem Jahr zeichnen sich fünf zentrale Trends im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) ab, die Unternehmen maßgeblich beeinflussen werden .

Standardisierung von KI-Tools

Chatbots im Kundenservice

Integration von Chat- und Suchfunktionen

Nutzung interner Daten durch KI

Transparenz und Governance

Diese Entwicklung zeigt, dass KI im Jahr 2025 nicht nur technologisch, sondern auch strategisch eine Schlüsselrolle in Unternehmen einnehmen wird.

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Beratung zu AHV, Transfer und ER (+) im Rahmen von Prisma

Aufgrund der aktuellen Situation und den von den Verhandlungspartnern vereinbarten Verhandlungsergebnissen zum Personalabbau bieten wir euch die Möglichkeit, mit uns Veränderungsmöglichkeiten zu einem Stellenwechsel zu beraten oder das „Alters“-Angebot neutral unter allen wichtigen Gesichtspunkten und Möglichkeiten zu analysieren und zu besprechen. Nehmt einfach und unkompliziert Kontakt via Teams mit uns auf oder schickt uns eine kurze Terminanfrage via Outlook.
Die partner@Atos Ansprechpartner findet ihr hier unter Team Atos

Vom Aussterben bedrohte IT-Jobs

Der technologische Fortschritt und die sich wandelnden Geschäftsanforderungen führen mittel- und langfristig dazu, dass bestimmte IT-Berufe an Bedeutung verlieren. Laut CIO.de sind insbesondere folgende Jobs betroffen:

Web-Designer

Unix-Administratoren

Code-Schreiber

Technokraten

IT-Architekten

Datenbank-Administratoren

System-Administratoren

Support-Techniker

IT-Projektmanager

Um interessant zu bleiben, sollten IT-Profis ihre Fähigkeiten erweitern und sich an den sich verändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes orientieren.

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Remotes/virtuelles Arbeiten und Teamspirit

Mobiles Arbeiten ist längst kein Ausnahmezustand mehr. In vielen Konzernen und mittelständischen Unternehmen ist mobiles Arbeiten mittlerweile die Norm. Vorteile sind u.a. größere Flexibilität, höhere Arbeitgeberattraktivität, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Doch eine zentrale Herausforderung bleibt: Wie halten wir echten Teamspirit aufrecht, wenn sich Teams kaum noch persönlich begegnen?

Der schleichende Verlust des Wir-Gefühls

Gerade in größeren Organisationen und etablierten Mittelständlern sind strukturierte Prozesse und klare Hierarchien die Norm. In diesem Setting droht beim mobilen Arbeiten jedoch schnell der soziale Klebstoff zu fehlen: Spontane Begegnungen und informelle Gespräche fallen weg, stattdessen wird Kommunikation oft reaktiv und rein aufgabenorientiert.

Teamspirit ist kein „Nice-to-have“ – er ist ein entscheidender Produktivitäts- und Innovationsfaktor, insbesondere in der komplexen IT-Landschaft.

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Schulferien-Abzocke

Ferienzeiten sind für Familien meist extrem teuer, weil Tankstellen, Fluggesellschaften, Restaurants, Hotels und Reiseveranstalter die Preise anziehen, wenn alle gleichzeitig Urlaub machen müssen. Das Problem betrifft jedes Jahr viele, aber es gibt ein paar Möglichkeiten, wie man darauf reagieren bzw. es zumindest abmildern kann:

Alternative Reiseziele/-zeiten
Unbekanntere Ziele
Inländische Ziele
Frühbucher/Last Minute
Ferienhaus/Wohnung
Alternative Urlaubsformen

Ganz verhindern lässt sich die Abzocke nicht – aber wer flexibel bleibt, Alternativen sucht und v.a. frühzeitig plant, kann die Kosten oft deutlich senken.

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Revenge Quitting – Kündigung mit Rachegedanken

Nachdem die Generation Z erst still und heimlich ihre Arbeitgeber verlassen hat – das sogenannte Quiet Quitting – gehen sie nun einen neuen Weg: Das Revenge Quitting.

Das Ziel dabei ist es, den Arbeitgeber mit der Kündigung möglichst hart zu treffen. Laut einem Bericht des „Forbes“-Magazin dürfte die Zahl der Rachekündigungen (in den USA) 2025 deutlich ansteigen. Eine Umfrage des Magazins zeigt: 28 % der Befragten vermuten, dass Revenge Quitting an ihrem Arbeitsplatz stattfindet. 17 % der Befragten gaben an, in der Vergangenheit bereits ein Unternehmen mit einem derartigen „Racheakt“ verlassen zu haben.

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Was macht ein Betriebsarzt und was darf er?

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer begegnen dem Betriebsarzt selten – oft nur zur jährlichen Grippeschutzimpfung. Andere wiederum haben regelmäßig Kontakt, etwa bei Einstellungs- oder Vorsorgeuntersuchungen. Dabei stellen sich viele die Frage: Was darf ein Betriebsarzt und wofür ist er zuständig?

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass der Betriebsarzt „im Auftrag des Chefs“ handelt. Tatsächlich ist der Betriebsarzt nicht weisungsgebunden gegenüber dem Arbeitgeber, sondern unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das bedeutet: Keine Weitergabe von Diagnosen an den Arbeitgeber ohne ausdrückliche Einwilligung des Mitarbeiters. Der Arbeitgeber bekommt nur die Info, ob jemand arbeits(un)fähig ist – nicht warum.

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Frohe Ostertage!

Wir von partner@Atos wünschen allen Leserinnen und Lesern frohe Ostern, ein schönes, sonniges und v.a. langes Wochenende, Zeit für Freunde und Familie und natürlich einen tollen Start in den Frühling!