Wenn die Gesundheit nicht mitspielt, müssen Beschäftigte schnell handeln: Eine Krankmeldung ist Pflicht, sobald man merkt, dass man arbeitsunfähig ist. Dabei schreibt das Gesetz keine feste Form vor – ob Sie telefonisch, per E-Mail oder über einen Messenger informieren, bleibt Ihnen überlassen. Wichtig ist nur: Der Arbeitgeber muss sofort erfahren, dass Sie heute nicht arbeiten können und wie lange Sie voraussichtlich ausfallen.
Wann brauche ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)?
Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ärztliche AU vorlegen. Einige Arbeitgeber verlangen die Bescheinigung allerdings bereits ab dem ersten Tag – das dürfen sie. Wer unsicher ist, sollte einen Blick in den Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarungen werfen.
Tipp des Betriebsrats:
Betriebsräte achten darauf, dass Attestpflichten fair bleiben. Wenn ein Arbeitgeber häufig AUs ab Tag 1 verlangt, kann der Betriebsrat prüfen, ob das verhältnismäßig ist und gegebenenfalls eine kollektiv geregelte Lösung verhandeln.
Was passiert mit meinem Gehalt, wenn ich krank bin?
Während der ersten sechs Wochen einer Erkrankung zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter – die sogenannte Entgeltfortzahlung. Danach übernimmt die Krankenkasse und zahlt Krankengeld.
Hinweis des Betriebsrats:
Wer länger krank ist, sollte sich frühzeitig beraten lassen. Betriebsräte können begleiten, etwa bei Gesprächen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).
Wie oft darf ich eigentlich krank sein?
Gesetzlich gibt es keine Obergrenze an Krankheitstagen. Häufige Krankmeldungen müssen nicht automatisch ein Problem sein – krank ist man, wenn man krank ist. Dennoch haben Arbeitgeber natürlich ein Interesse an planbarer Personaleinsatzplanung. Im Regelfall gelten Fehlzeiten bis etwa sechs Wochen pro Jahr als unkritisch. Überschreiten Beschäftigte diesen Rahmen regelmäßig oder fällt jemand durch viele kurze Erkrankungen auf, kann das zu Gesprächen führen.
Der Betriebsrat rät:
– Notieren Sie sich Ihre eigenen Fehlzeiten, um den Überblick zu behalten.
– Sollte der Arbeitgeber Kritik äußern, haben Sie das Recht, einen Betriebsrat hinzu zu ziehen.
– Der Betriebsrat kann zudem prüfen, ob im Unternehmen ein Fehlzeitenmanagement existiert – und ob dieses rechtskonform umgesetzt wird.
Kann ich wegen Krankheit gekündigt werden?
Ja – aber nur in Ausnahmefällen. Für eine krankheitsbedingte Kündigung müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
1. Negative Gesundheitsprognose: Es ist damit zu rechnen, dass die Person weiterhin häufig oder lange ausfällt.
2. Beeinträchtigung des Betriebs: Die Fehlzeiten führen zu erheblichen Störungen, etwa hohen Kosten oder organisatorischen Problemen.
3. Interessenabwägung: Eine Kündigung darf kein unverhältnismäßiger Schritt sein, etwa wenn der Arbeitgeber nicht vorher ein BEM angeboten hat.
So unterstützt der Betriebsrat in solchen Fällen:
– Er wird vor jeder Kündigung angehört und kann Bedenken anmelden.
– Er kann Hinweise geben, ob der Arbeitgeber seine Pflichten erfüllt hat.
– Er begleitet Beschäftigte bei Gesprächen oder vermittelt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Fazit:
Krankwerden ist menschlich – und gesetzlich gut abgesichert. Wer sich korrekt krankmeldet und seine Pflichten kennt, hat nichts zu befürchten. Und wenn Unsicherheiten auftreten, gilt: Der Betriebsrat ist an Ihrer Seite, um Interessen zu wahren, Konflikte zu lösen und für faire Regeln im Unternehmen zu sorgen.
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