Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, haben Sie als Beschäftigte oder Beschäftigter ein wichtiges Recht: Sie dürfen sich jederzeit an den Betriebsrat wenden – und Ihr Arbeitgeber darf Ihnen das nicht verbieten. Viele Mitarbeitende sind sich dieser Freiheit jedoch nicht bewusst oder befürchten Nachteile, wenn sie den Betriebsrat aufsuchen.
Der Betriebsrat ist genau dafür da, Ihre Anliegen zu hören und Sie zu unterstützen. Das gilt für zahlreiche Themen: von Problemen am Arbeitsplatz über Fragen zu Arbeitsverträgen und Tarifregelungen bis hin zu Anliegen zum Arbeitsschutz oder zur Gleichbehandlung. Wenn Sie unsicher sind, ob ein bestimmtes Verhalten Ihres Vorgesetzten rechtens ist, oder wenn Sie ein persönliches Problem im Arbeitsumfeld haben – der Betriebsrat ist ein vertrauensvoller Ansprechpartner.
Wichtig zu wissen: Sie benötigen keine Erlaubnis von Ihrem Arbeitgeber, um ein Gespräch mit dem Betriebsrat zu führen. Das Gesprächsrecht ist gesetzlich geschützt und soll sicherstellen, dass Sie sich im Unternehmen offen äußern können, ohne Druck oder Angst vor Konsequenzen.
Nutzen Sie dieses Recht, wenn Sie Unterstützung brauchen. Der Betriebsrat ist dafür da, Ihre Interessen zu vertreten und Ihnen zu helfen, eine faire und sichere Arbeitsumgebung zu bewahren.
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