Der Bundestag hat das Bundestariftreuegesetz (BTTG) auf den Weg gebracht – ein wichtiger Schritt für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen im öffentlichen Auftragswesen.
Künftig sollen Bundesaufträge nur noch an Unternehmen gehen, die tarifvertragliche oder tarifgleiche Bedingungen einhalten – inklusive Nachunternehmern und Leiharbeitsfirmen. Verstöße können zu Vertragsstrafen, Kündigungen oder Vergabesperren führen.
Ziel: Die Tarifbindung stärken, Lohndumping verhindern und einen fairen Wettbewerb sichern.
Ein Wermutstropfen: Die ursprünglich geplante Online-Betriebsratswahl wurde vorerst gestrichen – ein Rückschritt in Sachen Digitalisierung der Mitbestimmung.
Ein Gesetz mit Signalwirkung für faire Arbeit – und ein klarer Auftrag, die digitale Mitbestimmung weiterzudenken.
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