Krypto als Arbeitsentgelt unter bestimmten Bedingungen legitim

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die Auszahlung eines Teils des Arbeitsentgelts in Kryptowährungen zulässig ist. Das BAG betonte, dass die Auszahlung in Kryptowährung aber nur den pfändbaren Teil des Gehalts betreffen darf.

Dieses Urteil eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, innovative Vergütungsmodelle anzubieten. Gleichzeitig erfordert es eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Prüfung, um die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

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