Büroarbeitsplatz, Home-Office und mobiles Arbeiten

Die vergangenen beiden Jahre haben gezeigt, dass bis auf wenige Ausnahmen ein fester Büroarbeitsplatz bei Atos nicht zwingend erforderlich ist. Durch das von Arbeitgeber und Betriebsrat „geduldete“ Arbeiten von zu Hause aus, konnten wir als Atos Mitarbeiter*innen beim Thema „täglicher Arbeitsweg“ unsere monetären Aufwände und den damit verbundenen CO²-Ausstoß deutlich reduzieren. Allerdings versucht unser Arbeitgeber seit geraumer Zeit beim Betriebsrat ein weiteres Thema zu platzieren – mobiles Arbeiten. Die Regelungen für eine Büroumgebung mit Teamspace und Desksharing und alte Home-Office Vereinbarungen existieren bereits, aber was bedeutet mobiles Arbeiten und wie unterscheiden sich diese Konzepte voneinander?

Der Büroarbeitsplatz

Büroarbeit ist eine Form des ortsgebundenen Arbeitens. Die Mitarbeiter*innen erbringen hierbei die Leistung ausschließlich an dem vertraglich vereinbarten, vorgegeben Arbeitsort – im Büro am Atos Standort oder nach Weisung auch im Büro des Kunden. Im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und -nehmer, bzw. nach Anweisung des Arbeitgebers beim Kundeneinsatz wird festgelegt, wo sich dieser Arbeitsort befindet. Hierbei spielt es keine Rolle, ob ein konkreter Schreibtisch oder eine Desksharing Lösung zugewiesen ist.

Das Home-Office

Home-Office ist ebenfalls eine Form des ortsgebundenen Arbeitens. Die Mitarbeiter*innen erbringen die Leistung ausschließlich am vertraglich vereinbarten und vorgegeben Arbeitsort – im eigenen Zuhause, dem Home-Office. Hierbei wird im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und -nehmer festgelegt, zu wieviel Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer im Home-Office bzw. im Büro arbeitet.
Neben dem fest vertraglich vereinbarten Home-Office gibt es bei Atos noch die Möglichkeit des unregelmäßigen bzw. gelegentliches Arbeiten  von zu Hause aus („geduldetes Homeoffice“). Dieses ermöglicht es den Mitarbeiter*innen nach Absprache (anlassbezogene oder pauschale Vereinbarung) mit der Führungskraft im Jahresdurchschnitt max. 20 % der IRWAZ von zu Hause aus zu arbeiten.

Was ist mobiles Arbeiten?

Das mobile Arbeiten ist eine Form des ortsunabhängigen Arbeitens. Mitarbeiter*innen, die mobil arbeiten, haben keinen festgelegten Arbeitsplatz – weder im Büro noch zu Hause. Sie erbringen die Leistung ohne vorgegebenen Arbeitsort.

Was ist der Unterschied zwischen Home-Office und mobilem Arbeiten?

Anders als beim mobilen Arbeiten ist der Arbeitsort im Büro oder im Home-Office, im Gesetz auch „Telearbeit/Teleworking“ genannt, klar definiert: Der Standort der Firma bzw. das eigene Zuhause. Dafür wird vom Arbeitgeber ein Arbeitsplatz eingerichtet, der notwendiges Equipment wie z.B. Laptop, Bildschirm, Maus, Tastatur und die Büroausstattung umfasst.

Das mobile Arbeiten ist eine freie Variante der Arbeit jenseits des eigentlichen Büros. Denn hier ist niemand an einen festen Arbeitsplatz im Büro oder im eignen Zuhause gebunden. So könnte genauso gut von einem Café, einem Co-Working Space oder einer Ferienwohnung aus gearbeitet werden. Für das mobile Arbeiten gibt es momentan jedoch noch keine klaren gesetzlichen Regelungen. Der Arbeitgeber stellt wie beim “geduldeten” Home-Office zumindest relevantes Arbeitsequipment wie Laptop, Bildschirm, Maus und Tastatur bereit, damit vernünftig und produktiv gearbeitet werden kann.

Der große Unterschied besteht im Großen und Ganzen bei Atos aktuell darin , dass man beim mobilen Arbeiten den Arbeitsort bei der Arbeitsausübung frei selbst bestimmen kann. Für alle Konzepte gelten übrigens Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, die jeweiligen Tarifverträge, die Verpflichtung zum Datenschutz sowie entsprechende Betriebsvereinbarungen und alle weiteren Bestimmungen und Regelungen.

Wie kann eine Umsetzung erfolgen?

Wir, die partner@Atos Betriebsräte, haben hier eine klare Meinung:

In Anbetracht von gegenwärtig drastisch gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine, einer nicht enden wollenden Corona-Pandemie, der sich weiter beschleunigenden Klimakrise und den aktuellen Schwierigkeiten, die der Umbau von Atos mit sich bringt, ist es notwendig, dass wir als Mitarbeiter unsere eigene persönliche Freiheit und Flexibilität weiterhin nutzen können. Für uns ist es nicht entscheidend, an welchem konkreten Ort wir unsere Arbeit erledigen, sondern dass wir unsere Arbeiten gut und effektiv erledigen.

Aus unserer Sicht müssen zeitnah bestehende, alte Betriebsvereinbarungen zum Home-Office überarbeitet und harmonisiert werden, denn Inhalte wie z.B. ein ISDN Anschluss existieren real schon lange nicht mehr. Somit werden gleiche Grundlagen und Voraussetzungen für alle Atos Mitarbeiter*innen am Standort erreicht. Parallel muss zudem eine Betriebsvereinbarung für mobiles Arbeiten mit dem Arbeitgeber besprochen, verhandelt und im Sinne aller Mitarbeiter*innen geschaffen werden. Eine Blockade aufgrund monetärer Aspekte oder gesellschaftspolitischer Gründe ist für uns nicht nachvollziehbar. Die dafür notwendigen Netzwerk-Technologien und Kommunikations- und Zusammenarbeitsplattformen nutzt Atos nicht erst seit dem ersten Corona Lockdown, und eine Regelung im Sinne der Mitarbeiter hierzu kann nicht allzu schwierig ausfallen.

Die trotz aller Einschränkungen der letzten Zeit von beiden Seiten „geduldete“ erweiterte persönlichen Freiheit und Flexibilität in Bezug auf mobiles Arbeiten müssen dringend für uns als Mitarbeiter*innen verbrieft und in geregelte Vereinbarungen überführt werden, denn eine positive Work-Life Balance wirkt sich nicht nur auf die verfügbare Zeit mit der eigenen Familie aus, sondern sie verkürzt auch verschwendete Lebenszeit – und zwar genau jene, die auf der Straße entsteht.