Krypto als Arbeitsentgelt unter bestimmten Bedingungen legitim

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die Auszahlung eines Teils des Arbeitsentgelts in Kryptowährungen zulässig ist. Das BAG betonte, dass die Auszahlung in Kryptowährung aber nur den pfändbaren Teil des Gehalts betreffen darf.

Dieses Urteil eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, innovative Vergütungsmodelle anzubieten. Gleichzeitig erfordert es eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Prüfung, um die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

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Weiterbildung statt Personalabbau

In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und Fachkräftemangel setzen immer mehr Unternehmen auf Weiterbildung statt auf Personalabbau.

Ein innovativer Ansatz ist die Einrichtung von sogenannten Transformationseinheiten. Eine Transformationseinheit ist eine interne Organisationseinheit, die Mitarbeitende für einen begrenzten Zeitraum von ihren bisherigen Aufgaben freistellt, um ihnen Vollzeitqualifizierungen zu ermöglichen.

Dieser Ansatz gewinnt an Bedeutung, da klassische Abfindungsbudgets schrumpfen und der Arbeitsmarkt für Fachkräfte zunehmend wettbewerbsintensiver wird.

Für Unternehmen bietet dieses Modell den Vorteil, dass sie ihre Belegschaft an das sich wandelnde Marktumfeld anpassen können, ohne auf externe Rekrutierung angewiesen zu sein. Gleichzeitig stärkt es die Arbeitgebermarke, indem es zeigt, dass das Unternehmen in die Entwicklung seiner Mitarbeitenden investiert.

Insgesamt stellt die Kombination von Personalabbau und Weiterbildung eine zukunftsorientierte Lösung dar, die sowohl den Bedürfnissen der Mitarbeitenden als auch den Anforderungen des Unternehmens gerecht wird.

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Pausenzeiten und Regelungen

𝗣𝗮𝘂𝘀𝗲𝗻𝘇𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗥𝗲𝗴𝗲𝗹𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻

In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Pausen während der Arbeitszeit, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Eine Pause ist demnach eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten am Stück. Während dieser Zeit dürfen weder Rufbereitschaft noch Verfügbarkeit verlangt werden. Kurze Unterbrechungen wie der Gang zur Toilette oder zur Kaffeemaschine gelten nicht als Ruhepause.

Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs und bis zu neun Stunden ist eine tägliche Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Bei mehr als neun Stunden erhöht sich die Mindestpause auf 45 Minuten

Wichtig zu wissen ist, dass Bildschirm- und Betriebspausen keine Ruhepausen im Sinne des ArbZG sind, auch Lärm- oder Bildschirmpausen sind lediglich Unterbrechungen, um besonders belastende Tätigkeiten vorübergehend auszusetzen.

Ein weiterer Aspekt ist der Versicherungsschutz während der Pause:
Unfälle, die sich während der Pause ereignen, sind nur dann durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.

Arbeitnehmer sollten ihre Pausen entsprechend gestalten und auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen achten.

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Angst vor Fehlern behindert Innovation und Sicherheit

Eine aktuelle Studie des Technologieunternehmens Adaptavist zeigt, dass in der IT-Branche eine Kultur der Angst und Schuldzuweisungen vorherrscht, die Innovation und Sicherheit behindert. In vielen Unternehmen hat Geschwindigkeit Vorrang vor Qualität. Auch geschlechtsspezifische Unterschiede zeigen sich deutlich.

Jon Mort, CTO von Adaptavist, fordert ein Umdenken in der Branche. Er plädiert für eine Kultur der „radikalen Offenheit“, bei der Fehler als Lernchancen genutzt werden.

Die Studie zeigt auch, dass zwischen Wunsch und Realität in der IT-Branche noch immer eine große Lücke klafft.

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