Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein zentraler Baustein für die finanzielle Absicherung im Ruhestand. Doch viele unterschätzen die Auswirkungen von Steuern und Sozialabgaben auf die spätere Auszahlung.
Was bleibt tatsächlich von der Betriebsrente übrig?
Die Betriebsrente unterliegt in der Auszahlungsphase sowohl der Besteuerung als auch den Sozialabgaben. Für gesetzlich krankenversicherte Rentner bedeutet dies: Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern.
Fazit: Während die bAV eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente sein kann, sollten Arbeitnehmer die späteren Abzüge durch Steuern und Sozialabgaben in ihre Vorsorgeplanung einbeziehen.
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