Cloud-Dienste US-amerikanischer Anbieter dominieren viele Unternehmen, der Einsatz wirft oft Fragen nach Datenschutz, Souveränität und Abhängigkeiten auf. Der BR kann hier Einfluss nehmen: Nach § 80 Abs. 1 BetrVG darf er Informationen zu eingesetzten IT-Lösungen einfordern und Transparenz über Datenflüsse verlangen. Besonders wenn Systeme potenziell zur Leistungskontrolle genutzt werden können, herrscht Mitbestimmungspflicht.
Ein Ansatz ist, Pilotprojekte europäischer IT-Anbieter zu fördern, die sich an strengeren Datenschutzstandards orientieren. Auch für Betriebsratsdaten selbst kann eine gesonderte, geschützte Lösung etabliert werden, um Unabhängigkeit zu sichern und sensible Informationen vor unerlaubten Zugriffen zu schützen.
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