Seit der Pandemie ist Homeoffice für viele Beschäftigte zur Normalität geworden. Laut Fachanwältin Nathalie Oberthür ist eine einseitige Beendigung durch den Arbeitgeber nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Ansonsten ist eine Homeoffice-Vereinbarung nur durch eine Änderungskündigung aufhebbar.
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