Pausenzeiten und Regelungen

𝗣𝗮𝘂𝘀𝗲𝗻𝘇𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗥𝗲𝗴𝗲𝗹𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻

In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Pausen während der Arbeitszeit, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Eine Pause ist demnach eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten am Stück. Während dieser Zeit dürfen weder Rufbereitschaft noch Verfügbarkeit verlangt werden. Kurze Unterbrechungen wie der Gang zur Toilette oder zur Kaffeemaschine gelten nicht als Ruhepause.

Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs und bis zu neun Stunden ist eine tägliche Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Bei mehr als neun Stunden erhöht sich die Mindestpause auf 45 Minuten

Wichtig zu wissen ist, dass Bildschirm- und Betriebspausen keine Ruhepausen im Sinne des ArbZG sind, auch Lärm- oder Bildschirmpausen sind lediglich Unterbrechungen, um besonders belastende Tätigkeiten vorübergehend auszusetzen.

Ein weiterer Aspekt ist der Versicherungsschutz während der Pause:
Unfälle, die sich während der Pause ereignen, sind nur dann durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.

Arbeitnehmer sollten ihre Pausen entsprechend gestalten und auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen achten.

Lies mehr dazu auf LinkedIn!