Zwist mit Homeoffice-Regelungen

Rund fünf Jahre nach dem Homeoffice-Boom sind feste Vorgaben weitgehend etabliert – jedoch nicht passgenau. Es fehlt an Flexibilität und Vertrauen, wodurch formelle Regeln eher unterlaufen als gelebt werden. Der Schlüssel liegt in transparenten Rahmenbedingungen, individueller Anpassung und an gelebtem Dialog.

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Betriebsrente und Abgaben

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein zentraler Baustein für die finanzielle Absicherung im Ruhestand. Doch viele unterschätzen die Auswirkungen von Steuern und Sozialabgaben auf die spätere Auszahlung.

Was bleibt tatsächlich von der Betriebsrente übrig?

Die Betriebsrente unterliegt in der Auszahlungsphase sowohl der Besteuerung als auch den Sozialabgaben. Für gesetzlich krankenversicherte Rentner bedeutet dies: Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern.

Fazit: Während die bAV eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente sein kann, sollten Arbeitnehmer die späteren Abzüge durch Steuern und Sozialabgaben in ihre Vorsorgeplanung einbeziehen.

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Blick auf den (bayerischen) Arbeitsmarkt

Ausgehend von getroffenen Annahmen des ifo Instituts ergibt eine Prognose für Bayern ein Zuwachspotenzial bei der Beschäftigung bis 2030 von +1,6 % bis +13,5 %.

Selbst unter pessimistischen Annahmen gibt es also bis 2030 keine Hinweise auf einen massiven Beschäftigungsrückgang in Folge der Digitalisierung in Bayern. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Beschäftigungsentwicklung limitierenden Faktoren, wie etwa ein verringertes Arbeitsangebot, in diesem Modell nicht explizit berücksichtigt werden können.

Insofern ist die Fortschreibung der Beschäftigung eher als Potential zu verstehen, dessen Ausschöpfung aber durch externe Faktoren verhindert werden kann.

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Viele der Generation Z denken an Jobwechsel

Eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag von Xing zeigt, dass nahezu die Hälfte der Generation Z (Jahrgänge 1997 – 2012) planen, noch in diesem Jahr den Arbeitgeber zu wechseln. Als Hauptgrund für die Wechselbereitschaft wird ein zu niedriges Gehalt angegeben.

Entgegen dem verbreiteten Klischee, dass junge Menschen vor allem nach sinnvoller Arbeit suchen, stehen für sie harte Faktoren wie Bezahlung im Vordergrund.

Generationen übergreifend wird Jobsicherheit als wichtiger Faktor bei der Wahl des Arbeitgebers genannt. Trotz einer angespannten wirtschaftlichen Lage und sinkender Zahl offener Stellen bleibt die Wechselbereitschaft hoch.

Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie sich verstärkt mit den Erwartungen und Bedürfnissen der jüngeren Generationen auseinandersetzen müssen.

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Widerruf des auch privat genutzten Dienstwagens

Grundsätzlich stellt die Überlassung eines auch privat nutzbaren Dienstwagens einen geldwerten Vorteil und damit einen Sachbezug gemäß § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO dar. Dieser ist als Teil des Arbeitsentgelts steuer- und abgabenpflichtig und bleibt auch während Zeiten der Entgeltfortzahlung, etwa bei Krankheit, bestehen.

Ein Widerruf der privaten Nutzung ist nur möglich, wenn im Arbeitsvertrag ein entsprechender Widerrufsvorbehalt vereinbart wurde. Einseitige Leistungsbestimmungsrechte, die dem Arbeitgeber das Recht einräumen, Hauptleistungspflichten zu ändern oder einzuschränken, sind rechtlich problematisch.

Arbeitgeber sollten daher ihre Arbeitsverträge sorgfältig prüfen und gegebenenfalls anpassen, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.

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Krypto als Arbeitsentgelt unter bestimmten Bedingungen legitim

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die Auszahlung eines Teils des Arbeitsentgelts in Kryptowährungen zulässig ist. Das BAG betonte, dass die Auszahlung in Kryptowährung aber nur den pfändbaren Teil des Gehalts betreffen darf.

Dieses Urteil eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, innovative Vergütungsmodelle anzubieten. Gleichzeitig erfordert es eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Prüfung, um die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

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KI verändert die Arbeitswelt

Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Arbeitswelt rapide und bedrängt viele traditionelle Berufe. Tätigkeiten mit repetitiven und standardisierbaren Aufgaben, Taxifahrer, Lieferdienste, Empfangs- und Servicepersonal sind zunehmend gefährdet.

Tätigkeiten, die menschliche Interaktion, Empathie und kreative Problemlösungen erfordern, bleiben dagegen weitgehend zukunftssicher.

Der Trend zeigt, dass Berufe, die strategische oder kreative Fähigkeiten erfordern, an Bedeutung gewinnen werden.

Für die Zukunft ist es entscheidend, dass Fachkräfte ihre Fähigkeiten kontinuierlich weiterentwickeln und an die neuen Anforderungen des Marktes anpassen. Berufe, die nicht durch KI ersetzt werden können, erfordern zunehmend interdisziplinäre Zusammenarbeit und eine kontinuierliche Weiterbildung.

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Weiterbildung statt Personalabbau

In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und Fachkräftemangel setzen immer mehr Unternehmen auf Weiterbildung statt auf Personalabbau.

Ein innovativer Ansatz ist die Einrichtung von sogenannten Transformationseinheiten. Eine Transformationseinheit ist eine interne Organisationseinheit, die Mitarbeitende für einen begrenzten Zeitraum von ihren bisherigen Aufgaben freistellt, um ihnen Vollzeitqualifizierungen zu ermöglichen.

Dieser Ansatz gewinnt an Bedeutung, da klassische Abfindungsbudgets schrumpfen und der Arbeitsmarkt für Fachkräfte zunehmend wettbewerbsintensiver wird.

Für Unternehmen bietet dieses Modell den Vorteil, dass sie ihre Belegschaft an das sich wandelnde Marktumfeld anpassen können, ohne auf externe Rekrutierung angewiesen zu sein. Gleichzeitig stärkt es die Arbeitgebermarke, indem es zeigt, dass das Unternehmen in die Entwicklung seiner Mitarbeitenden investiert.

Insgesamt stellt die Kombination von Personalabbau und Weiterbildung eine zukunftsorientierte Lösung dar, die sowohl den Bedürfnissen der Mitarbeitenden als auch den Anforderungen des Unternehmens gerecht wird.

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Betriebsversammlung Q2/2025

am Dienstag, 10.06.2025 am Standort Fürth.

Die ATOS Fürth Betriebsversammlung Q2/2025 findet nächste Woche am Dienstag, 10ter Juni von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr direkt am Standort in Gebäude A4, 2. OG statt.

Ihr könnt wie immer vorab Fragen per Mail an das BR-Postfach schicken, die selbstverständlich anonymisiert behandelt werden. Natürlich könnt ihr eure Fragen wie gewohnt aber auch live auf der Versammlung stellen. Weitere Details findet ihr in der offiziellen Einladung.

Mitbestimmung ist keine Einbahnstraße! Viele verlassen sich darauf, dass der Betriebsrat irgendwie alles regelt – doch echte Veränderung braucht mehr! Mitarbeitende, die aktiv Ideen einbringen und mitgestalten, sorgen für eine bessere Arbeitswelt.

Mitbestimmung beginnt also bei jedem Einzelnen, d.h. Meinung äußern, Vorschläge machen und Initiative ergreifen. Macht mit!

P.S. Am Nachmittag lädt ab 14:00 Uhr unser Management zum persönlichen Austausch zur Road Show in Fürth ein; es lohnt sich also doppelt, am 10ten an den Standort zu kommen!

Wir von partner@Atos freuen uns darauf, euch zahlreich in Fürth bei der Betriebsversammlung zu begrüßen!