Scrum, Kanban oder Design Thinking prägen zunehmend die Arbeitsweise in IT-Abteilungen. Diese Methoden verändern Organisation, Entscheidungsprozesse und Verantwortung. Betriebsräte sind hier nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 7 BetrVG eingebunden, da sowohl Arbeitszeitgestaltung als auch Belastungsschutz betroffen sind.
In der Praxis haben sich Pilotvereinbarungen bewährt: Sie regeln klar die Qualifizierung, Zuständigkeiten und die Vermeidung von Überlastung. Ein Beispiel ist die Deutsche Telekom IT GmbH, die durch eine Gesamtbetriebsvereinbarung agile Methoden rechtskonform integriert hat. So wird gewährleistet, dass Flexibilität und Schutzinteressen in Balance bleiben.
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