Die Digitalisierung erfordert kontinuierliche Weiterbildung, um Fachkräfte auf dem aktuellen Stand zu halten. Nach § 96 BetrVG besitzt der Betriebsrat ein Initiativrecht, Qualifizierungsmaßnahmen einzufordern.
Das Ziel: Alle Beschäftigten sollen in der Lage sein, neue Technologien souverän einzusetzen, statt fragmentierte Kompetenzniveaus im Team zu riskieren. In der IT entwickeln sich Werkzeuge und Sprachen rasant. Ohne regelmäßige Qualifizierung steigt nicht nur der Wettbewerbsdruck, sondern auch die Gefahr von Überlastung und Fehlanwendung.
Betriebsräte sichern durch klare Weiterbildungsstrategien langfristig Beschäftigungsfähigkeit und Innovationskraft des Unternehmens.
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