Darf Ihr Chef Ihnen ein Gespräch mit dem Betriebsrat verbieten?

Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, haben Sie als Beschäftigte oder Beschäftigter ein wichtiges Recht: Sie dürfen sich jederzeit an den Betriebsrat wenden – und Ihr Arbeitgeber darf Ihnen das nicht verbieten. Viele Mitarbeitende sind sich dieser Freiheit jedoch nicht bewusst oder befürchten Nachteile, wenn sie den Betriebsrat aufsuchen.

Der Betriebsrat ist genau dafür da, Ihre Anliegen zu hören und Sie zu unterstützen. Das gilt für zahlreiche Themen: von Problemen am Arbeitsplatz über Fragen zu Arbeitsverträgen und Tarifregelungen bis hin zu Anliegen zum Arbeitsschutz oder zur Gleichbehandlung. Wenn Sie unsicher sind, ob ein bestimmtes Verhalten Ihres Vorgesetzten rechtens ist, oder wenn Sie ein persönliches Problem im Arbeitsumfeld haben – der Betriebsrat ist ein vertrauensvoller Ansprechpartner.

Wichtig zu wissen: Sie benötigen keine Erlaubnis von Ihrem Arbeitgeber, um ein Gespräch mit dem Betriebsrat zu führen. Das Gesprächsrecht ist gesetzlich geschützt und soll sicherstellen, dass Sie sich im Unternehmen offen äußern können, ohne Druck oder Angst vor Konsequenzen.

Nutzen Sie dieses Recht, wenn Sie Unterstützung brauchen. Der Betriebsrat ist dafür da, Ihre Interessen zu vertreten und Ihnen zu helfen, eine faire und sichere Arbeitsumgebung zu bewahren.

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Mitbestimmung bei KI

KI-Systeme unterscheiden sich zu klassischen IT-Lösungen, da sie „lernend“ sind und sich nach der Einführung weiterentwickeln – daher reicht es nicht mehr, bei der Einführung einmal Regeln festzulegen. Viele Unternehmen, auch im Mittelstand, setzen bereits KI-Anwendungen ein, beispielsweise bei Self-Service-Portalen, Assistenzsystemen, Chat-/Voice-Bots oder Predictive Maintenance. Die Auswirkungen auf Beschäftigte sind vielfältig: Arbeitsinhalte verändern sich, Routineaufgaben entfallen, neue Qualifikationen werden nötig und Arbeitsorganisation muss neu gedacht werden.

Deshalb sind betriebliche Interessenvertretungen gefordert: Sie müssen frühzeitig informiert werden, Beteiligungs- und Kontrollmöglichkeiten einfordern und sich in die Gestaltung einbringen. In der Praxis zeigen sich erste Vorreiterunternehmen, die mit Rahmenvereinbarungen, Steckbriefen zu KI-Projekten und paritätisch besetzten Gremien den Einsatz von KI sozialpartnerschaftlich regeln. Zentral ist dabei die Frage, welche KI-Fälle kritisch sind – nicht jede Anwendung erfordert denselben Mitbestimmungsaufwand.

Entscheidungshilfen wie Kategorisierungssysteme helfen, Anwendungen nach Risiko und Auswirkungen zu bewerten. Insgesamt geht es weniger um das Verhindern von KI-Einsatz, sondern um eine menschen- und mitarbeiterorientierte Gestaltung: Transparenz, Nachvollziehbarkeit, frühzeitige Einbindung und kontinuierliche Begleitung sind entscheidend. Die Mitbestimmung ist beim KI-Einsatz nicht nur rechtlich relevant, sondern ein zentraler Faktor für Akzeptanz, Qualität und Erfolg der Transformation.

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Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zum KRITIS-Dachgesetz

Ein mutmaßlicher Brandanschlag auf zwei Hochspannungsmasten im Berliner Südosten hat kürzlich gezeigt, wie verletzlich Deutschlands kritische Infrastruktur ist. Viele Betriebe (darunter auch unser Standort), rund 50.000 Haushalte, Schulen, Pflegeheime und Feuerwehrwachen waren betroffen – ein Vorgeschmack darauf, was im Ernstfall passieren kann. Unter „kritischer Infrastruktur“ versteht man alle Systeme, deren Ausfall die öffentliche Sicherheit oder Versorgung gefährden würde: Energie, Wasser, Verkehr, Telekommunikation oder Gesundheitswesen. Angriffe können dabei vielfältige Ursachen haben – von Sabotage und Cyberattacken über Naturkatastrophen bis hin zu technischen Defekten oder menschlichem Versagen.

Der Staat reagiert auf diese wachsende Bedrohung mit einem neuen Gesetz, dem sogenannten KRITIS-Dachgesetz. Es soll erstmals klare Zuständigkeiten zwischen Staat und privaten Betreibern schaffen und die Resilienz kritischer Einrichtungen deutlich erhöhen. Künftig sollen Unternehmen, die für die Versorgung von mehr als 500.000 Menschen verantwortlich sind, regelmäßige Risikoanalysen durchführen und Notfall- sowie Resilienzpläne vorlegen.

Bislang gelten Schutzvorgaben nur für rund 4.000 größere Betreiber – viele kleinere Wasserwerke oder Krankenhäuser bleiben außen vor. Das neue Gesetz will diese Lücke schließen und eine einheitliche Sicherheitsarchitektur schaffen. Vollständig verhindern lassen sich Angriffe jedoch nicht. Ziel ist es vielmehr, die Systeme so widerstandsfähig zu machen, dass einzelne Ausfälle keine Kettenreaktion auslösen.

In einer zunehmend vernetzten und digitalisierten Welt ist Schutz nicht mehr allein eine technische, sondern auch eine organisatorische und politische Aufgabe. Deutschlands kritische Infrastruktur muss lernen, nicht nur sicher, sondern auch anpassungsfähig zu sein – damit aus einem Angriff keine Krise wird.

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„Künstliche Intelligenz: Chancen nutzen, Mitarbeitende schützen“

Die digitale Transformation in der IT-Branche schreitet rasant voran – und mit ihr wächst die Sorge der Mitarbeitenden. Künstliche Intelligenz kann vieles erleichtern, wirft aber auch die Frage auf: Wer bleibt, wer geht?

Wir, die Partner@Atos-Betriebsräte nehmen diese Unsicherheit sehr ernst. Transparenz und offene Kommunikation sind jetzt wichtiger denn je. Wir fordern, dass die Interessen der Beschäftigten bei jedem KI-Einsatz geschützt werden. Weiterbildung und Qualifizierung müssen Hand in Hand mit technologischem Fortschritt gehen. KI darf nicht dazu führen, dass Menschen und ihre Jobs durch Maschinen ersetzt werden, die täglich zum Unternehmenserfolg beitragen. Wir setzen uns dafür ein, dass Innovation und soziale Verantwortung zusammenkommen. Nur so kann eine Zukunft gestaltet werden, in der Effizienz und Mitarbeiterschutz gleichwertig sind.

Unser Anspruch bleibt klar: Niemand darf auf dem Weg in die digitale Zukunft zurückgelassen werden.

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Neues Bundestariftreuegesetz: Fairer Wettbewerb durch Tarifbindung

Der Bundestag hat das Bundestariftreuegesetz (BTTG) auf den Weg gebracht – ein wichtiger Schritt für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen im öffentlichen Auftragswesen.

Künftig sollen Bundesaufträge nur noch an Unternehmen gehen, die tarifvertragliche oder tarifgleiche Bedingungen einhalten – inklusive Nachunternehmern und Leiharbeitsfirmen. Verstöße können zu Vertragsstrafen, Kündigungen oder Vergabesperren führen.

Ziel: Die Tarifbindung stärken, Lohndumping verhindern und einen fairen Wettbewerb sichern.

Ein Wermutstropfen: Die ursprünglich geplante Online-Betriebsratswahl wurde vorerst gestrichen – ein Rückschritt in Sachen Digitalisierung der Mitbestimmung.

Ein Gesetz mit Signalwirkung für faire Arbeit – und ein klarer Auftrag, die digitale Mitbestimmung weiterzudenken.

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Beweiswert einer Krankschreibung während Kündigungsfrist

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Beweiswert einer Krankschreibung erschüttert sein kann, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit genau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst (Urteil vom 8.9.2021 zu dem Aktenzeichen 5 AZR 149/21). Einige Arbeitgeber nutzen dieses Urteil nun, um die Weiterzahlung von Entgelt zu verweigern und Arbeitnehmer in eine Klage zu zwingen.

Urteilsbasis war eine Arbeitnehmerin, die gleichzeitig mit ihrer Eigenkündigung eine Krankschreibung bis zum Ende der Kündigungsfrist vorgelegt hatte.

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Freundlicher Umgang mit ChatGPT

Eine Studie zeigt, dass 70% der Nutzer freundlich und höflich zu ChatGPT sind, wobei die Gründe variieren. Viele tun es aus Gewohnheit oder Anstand, während andere befürchten, unhöfliches Verhalten könnte in einer Zukunft mit KI negative Konsequenzen haben. Einige glauben, dass Höflichkeit die Antworten verbessert, während andere sie für überflüssig halten oder einfach aus Effizienzgründen darauf verzichten. Was ist da wirklich dran?

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Stress und Burnout bei IT-Berufen

Eine Studie des IT-Berufsverbands Isaca zeigt, dass 73 % der europäischen IT-Fachkräfte unter arbeitsbedingtem Stress oder Burnout leiden. Hauptgründe sind hohe Arbeitsbelastung (61 %), knappe Fristen (44 %), fehlende Ressourcen (43 %) und problematische Führungskräfte (47 %). Zudem verschärfen Qualifikationsdefizite die Situation, da vorhandene Mitarbeiter mehr Tätigkeiten übernehmen müssen.

Trotz der Belastung bleiben viele in der Branche, weil sie Problemlösungen und Kreativität schätzen (45 %) oder ihren Job interessant finden (47 %). Die IT bietet zudem gute Karrieremöglichkeiten: 68 % erhielten in den letzten zwei Jahren eine Gehaltserhöhung oder Beförderung, 74 % profitieren von finanzierten Zertifizierungen.

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Zielvorgaben bei Bonusregelungen – der Arbeitgeber haftet!

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Arbeitgeber zu spät die konkreten Ziele für Bonuszahlungen festlegt. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Fall aus Nordrhein-Westfalen: Ein Kläger mit Führungsverantwortung forderte Schadenersatz, weil sein Arbeitgeber die Ziele verspätet festlegte. Obwohl er bereits eine variable Vergütung erhielt, verlangte er weitere Zahlungen als Ausgleich, und bekam Recht.

Weitere Details sowie Quellenangaben findest Du im LinkedIn-Beitrag.

Welche (arbeitsrechtlichen) Änderungen versprechen die Sondierungen von CDU/CSU und SPD?

Am 8. März 2025 haben CDU/CSU und SPD ein Sondierungspapier vorgestellt, das die Grundlage für die Koalitionsverhandlungen bildet. Es enthält zentrale arbeitsrechtliche Reformen:

  1. Mindestlohn-Erhöhung: Der gesetzliche Mindestlohn soll bis 2026 auf 15 Euro steigen. Obwohl die Mindestlohnkommission formal zuständig bleibt, erhält sie Leitlinien, um dies umzusetzen. Auswirkungen sind steigende Lohnkosten, Rationalisierungsmaßnahmen in den Unternehmen und höhere Preise für Verbraucher.
  2. Flexiblere Arbeitszeiten: Die CDU strebt eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit an, während die SPD dies tarifgebundenen Unternehmen überlassen möchte. Auswirkungen wären weniger Compliancerisiken (Verstöße gegen das ArbZG) und größere betriebliche Flexibilität.
  3. Stärkung der Tarifbindung: Ein Tariftreuegesetz soll Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, zur Einhaltung tariflicher Bedingungen verpflichten. Auswirkungen wären steigende Lohnkosten und mögliche Marktveränderungen.
  4. Erleichterte Fachkräfteeinwanderung: Bürokratische Hürden sollen abgebaut und Qualifikationsanerkennungen verbessert werden. Die Umsetzung bleibt fraglich aufgrund bestehender Engpässe in den Behörden.
  5. Sonstige Änderungen: Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge, ein „aktiver Rentenstatus“ für steuerfreies Arbeiten im Ruhestand und Entgelttransparenzrichtlinien stehen zur Diskussion. KI-Regulierungen bleiben ebenso vage.

Fazit: Die Reformen sollen Modernisierung und soziale Gerechtigkeit fördern, doch ihre praktische Umsetzung und die Auswirkungen sind noch ungewiss. Weitere arbeitsrechtliche Themen wie mobiles Arbeiten bleiben aber offen bzw. fehlen.

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